Der Hochschulpakt wird in einer dritten Phase bis 2020 fortgesetzt. Das hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz des Bundes und der Länder (GWK) heute (Donnerstag, 30. Oktober 2014) in Berlin beschlossen. Auch das Programm zur Finanzierung von Programmpauschalen für von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderte Forschungsvorhaben wird fortgesetzt.
Wissenschaftssenatorin Prof. Dr. Eva Quante-Brandt: "Heute ist ein guter Tag für das Bremer Wissenschaftssystem. Wir haben für das Land Bremen erfolgreich verhandelt und sehr gute Aussichten, für die Weiterentwicklung unserer Hochschulen und Forschungseinrichtungen in den nächsten Jahren Bundesmittel in Millionenhöhe einzusetzen. Die Einigung bedeutet Planungssicherheit für die Hochschulen im Land Bremen. Die Entscheidung zur Fortsetzung der Pakte ist ein gewaltiger politischer Kraftakt, auf den sich Bund und Länder in der heutigen Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz geeinigt haben. Es ist eine richtige Entscheidung, denn Investitionen in Bildung, Wissenschaft und Forschung sind Schlüsselfaktoren für die Zukunftsgestaltung unseres Landes. Nur so können wir den notwendigen wissenschaftlichen Nachwuchs und die Innovationskraft unseres Landes sichern."
Hochschulpakt 2020
Der im Jahr 2007 gestartete Hochschulpakt soll nun in einer dritten Etappe (HSP III) fortgesetzt werden, die den Zeitraum 2015 bis 2020 umfasst. Für Bremen und Bremerhaven werden nach den aktuellen Prognosezahlen bis 2020 insgesamt rd. 10.330 zusätzliche Studienanfängerinnen und Studienanfänger erwartet. Das Land Bremen kann Bundesmittel bis zur Höhe von 189 Millionen Euro erwarten.
In den Verhandlungen zum Hochschulpakt III hat Bremen gemeinsam mit den anderen Stadtstaaten erreicht, dass die überproportionalen Ausbildungsleistungen der Stadtstaaten auch weiterhin besonders berücksichtigt werden.
Neu ist das Ziel, mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Dafür sollen zehn Prozent der Bundesmittel und der zusätzlich bereitgestellten Landesmittel eingesetzt werden.
Wissenschaftssenatorin Eva Quante-Brandt: "Wir wollen mit den zu erwartenden Mitteln des Hochschulpaktes die inhaltlichen Schwerpunkte unseres Wissenschaftsplans 2020 zu vertiefen. Wir sind daran interessiert, dass Studienanfängerinnen und Studienanfänger gewonnen werden können, und wir wollen die Mittel auch einsetzen, um mehr Studienanfängerinnen und Studienanfänger zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen."
Programm zur Finanzierung von Programmpauschalen
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz hat auch die Fortführung der Programmpauschalen beschlossen. Seit 2007 erhalten Hochschulen und Forschungseinrichtungen für Forschungsprojekte, die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert werden, zusätzlich eine Pauschale zur Deckung von Overheadkosten in Höhe von 20 Prozent der Fördersumme. Diese Förderung war bisher bis zum Jahr 2015 befristet.
Bund und Länder haben sich auch darauf geeinigt, dass sich die Länder künftig an der Finanzierung der Programmpauschalen beteiligen, die bislang allein vom Bund getragen wurde. Durch die Beteiligung der Länder wird ab 2016 für neu geförderte Forschungsprojekte eine Erhöhung der Programmpauschale auf 22 Prozent möglich.
Wissenschaftssenatorin Eva Quante-Brandt: " Programmpauschalen sind wissenschaftspolitisch von hoher Bedeutung, denn sie sichern ab, dass Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die in der Drittmitteleinwerbung erfolgreich sind, auch die sogenannten indirekten Kosten von solchen Projekten erstattet bekommen. Besonders für drittmittelstarke Standorte wie Bremen ist diese Erstattung von großer Bedeutung, um sich auch künftig erfolgreich um Projektförderungen bewerben zu können. Unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden davon erheblich profitieren, insbesondere die Universität Bremen."
Exzellenzinitiative
Bund und Länder einigten sich außerdem über die Nachfolge der Exzellenzinitiative, die 2017 ausläuft. Das Ziel der neuen Bund-Länder-Initiative ist die Stärkung der Hochschulen durch die Förderung wissenschaftlicher Spitzenleistungen, Profilbildungen und Kooperationen im Wissenschaftssystem. Durch den Beschluss erhält die Universität Bremen auch die Möglichkeit einer Bewerbung für eine zweite Runde der Finanzierung ihres Zukunftskonzeptes. Dadurch wird auch die Hochschullandschaft nach 2017 nachdrücklich unterstützt.
Senatorin Quante-Brandt: "Ich bin froh über die Verständigung von Bund und Ländern. Dadurch wird die Bedeutung der Exzellenz unterstrichen. Die Universität Bremen hat jetzt die Möglichkeit, sich erneut zu bewerben. Sie hat die besten Voraussetzungen, um ihre Exzellenz zu festigen. Für das Land Bremen und die Universität bedeutet das, dass wir diese zweite Chance nutzen können, um das Profil der Universität weiterzuentwickeln."
Pakt für Forschung und Innovation
Der Pakt für Forschung und Innovation wird fortgeschrieben. Damit erhalten auch die außeruniversitären Forschungseinrichtungen Planungssicherheit. Die außeruniversitären Forschungsorganisationen bekommen eine dreiprozentige jährliche Budgetsteigerung, die der Bund zukünftig alleine übernimmt. Bremen als forschungsstarkes Land wird davon stark profitieren.
Die heutigen Beschlüsse der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz des Bundes und der Länder sind den Regierungschefs des Bundes und der Länder zugeleitet worden, die sich voraussichtlich bei ihrer Sitzung am 11. Dezember 2014 damit befassen und abschließend entscheiden werden.