Bundesweit einmalige Transaktion sichert kostengünstige und moderne Beleuchtung
31.08.2004
Aus der heutigen (31.8.2004) Senatssitzung
Der Senat hat heute (31.08.2004) der Veräußerung der öffentlichen Beleuchtung in Bremen an die swb Norvia GmbH & Co.KG zugestimmt. Senator Eckhoff: „Mit dem heutigen Beschluss wird gewährleistet, dass die Beleuchtung in Bremen für die Stadt billiger und für die Bürger besser wird. Zudem lässt sich durch modernere Anlagen erheblich Energie sparen. Der Einfluss Bremens bleibt zudem durch die neue Vertragskonstellation, insbesondere durch eine enge Abstimmung des Investitionsplans, gewährleistet.“
Der Senat hatte am 4. November 2003 den Senator für Bau, Umwelt und Verkehr gebeten, „... den Beleuchtungsvertrag (Straßenbeleuchtung) zum 31.12.2004 zu kündigen und diese Leistungen anschließend mit dem Ziel der Reduzierung der laufenden Kosten neu auszuschreiben."
Die stadtbremischen Beleuchtungsanlagen umfassen derzeit ca. 59.000 Leuchten und befinden sich überwiegend im Eigentum des Sondervermögens Infrastruktur. Die Instandhaltung und Erneuerung, der Neubau und die Stromversorgung der Beleuchtungsanlagen des Sondervermögens Infrastruktur wurden seit Ende des 19. Jahrhunderts durch die Stadtwerke Bremen (heute: swb AG) gewährleistet.
Auch wenn die bisher gezahlten Beleuchtungsentgelte vergleichsweise günstig waren, sollten durch eine Ausschreibung diese Kosten langfristig noch einmal deutlich abgesenkt werden. Neben der langfristigen Senkung der laufenden Kosten spielte darüber hinaus bei dem Verfahren eine entscheidende Rolle, dass aufgrund der Altersstruktur der Anlagen und dem in der Vergangenheit aufgetretenen Investitionsstau in den nächsten Jahren ein deutlich erhöhter Investitionsbedarf zu erwarten ist, dessen Abdeckung im Rahmen von Haushaltsmit-teln zwingend notwendig gewesen wäre.
In Umsetzung des Senatsbeschlusses wurden Instandhaltung, Erneuerung und Stromversorgung der Anlagen für 20 Jahre ausgeschrieben. Die Anlagen selber werden an den Investor verkauft. Um am Ende der Vertragslaufzeit nicht vom Erwerber abhängig zu sein, werden die Beleuchtungsanlagen nach 20 Jahren zu einem festgelegten Preis in Höhe von 2/3 des heutigen Kaufpreises zuzüglich des Restbuchwertes der vom Investor während der Vertragslaufzeit investierten Anlagen zurück erworben. Der Investor soll zu Beginn der Laufzeit in wartungsarme und energieeffiziente Anlagen investieren, um für die Vertragslaufzeit im Vergleich zu heute ein kostengünstigeres jährliches Entgelt gewährleisten zu können. Ziel der Ausschreibung war es ebenfalls, dass sich durch ein entsprechendes Investitionsverhalten des Investors der Zustand der Beleuchtungsanlagen deutlich verbessert und Bremen während der Vertragslaufzeit und darüber hinaus über eine moderne, energiesparende und kostengünstige Beleuchtung verfügt.
Die europaweite Ausschreibung erfolgte am 15. Januar 2004; in einer solchen Vertragskonstellation erstmalig in Deutschland. Als Ausschreibungsverfahren wurde ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem europaweiten Teilnahmewettbewerb gewählt. Aus einer Anzahl von Teilnahmeanträgen wurden an Hand der Kriterien Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit geeignete Bewerber ausgewählt.
Ziel der Vertragsgestaltung war es weniger, einen einmalig hohen Verkaufserlös zu erzielen, als vielmehr dauerhaft günstige Konditionen für die Straßenbeleuchtung in Bremen zu gewährleisten. Aus diesem Grund sollten die Investoren auf einen festen Kaufpreis bieten. Dies ermöglichte auch die Vergleichbarkeit der Angebote.
Zwei der teilnehmenden Bieter haben fristgerecht ein den Vertragsgrundlagen entsprechendes Angebot abgegeben.
1) Swb Norvia GmbH & Co.KG (im folgenden als Swb bezeichnet)
2) Bewerbergemeinschaft bestehend aus (im folgenden als Stadtlicht bezeichnet):
1. Stadtlicht GmbH (Federführung)
2. Berliner Stadtlicht GmbH
3. Dynamicom B.V.
Beide Angebote erwiesen sich als wirtschaftlich und vorteilhaft für die FHB gegenüber dem Status quo. In einer vorläufigen Bewertung wurde das Angebot der Stadtlicht GmbH zunächst hinsichtlich der Kostenersparnis und auch vom technischen Konzept als vorteilhaft gegenüber dem der Swb beurteilt. Die Stadtlicht GmbH war aber nicht in der Lage, den o.a. Gremienvorbehalt ihrer Konzernmutter (Nuon B.V.) auszuräumen.
Daher hat der Senat heute beschlossen, dass der Auftrag an die swb AG gehen wird, da die Auswertung des verbindlichen Angebotes zeigt, dass sich bei einer Zuschlagserteilung an die swb AG die dem neuen Vertrag zu Grunde liegenden Konditionen gegenüber dem Status quo deutlich verbessern und gesamtwirtschaftlich betrachtet noch einmal eine Einsparung erzielt wird.
Das Angebot von der swb AG ist gegenüber dem Status quo sowohl preislich als auch hinsichtlich der Vertragskonditionen vorteilhaft für den Konzern Bremen:
1. Die FHB kann durch Zuschlagserteilung an die SWB ihre laufenden Kosten für den Betrieb der Straßenbeleuchtung um 1.037.982 € p.a. reduzieren. Über die Vertragslaufzeit spart die FHB bei Zuschlag an die swb AG rund 21 Mio. €.
2. Verkaufserlös in Höhe von 15 Mio. €.
3. Verbesserung des Zustandes der Beleuchtungsanlagen und Abbau des Investitionsstaus durch Erhöhung des Investitionsvolumens: Dem Erwerber wird eine Investitionsverpflichtung in Höhe von 1 Mio. € jährlich auferlegt, gegenüber einem Investitionsvolumen von derzeit ca. 500.000 €.
4. Der Swb verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit Beleuchtungskonzepte (z.B. das Innenstadtkonzept) in Kooperation mit der FHB zu erstellen und/oder durchzuführen.
Auf das Investitionsverhalten der swb AG kann die FHB auf Grundlage des Beleuchtungsvertrages Einfluss nehmen. Schwerpunkt wird dabei sein, in den kommenden fünf Jahren die Beleuchtung in Bremen auf einen modernen Stand der Technik zu bringen. Deshalb wird die swb AG zu einer umfangreichen Auswechslung der Leuchten innerhalb der nächsten fünf Jahre verpflichtet. Dem Ziel nach Energieeinsparung kann durch dieses Investitionsverhalten ebenfalls entsprochen werden. Die durchzuführende umfangreiche Leuchtenauswechslung mit der verbundenen Umrüstung auf Kompaktleuchtstofflampen wird eine erhebliche Reduzierung der Wattleistung nach sich ziehen(von ca. 70 Watt auf ca. 30 Watt).
Durch das Einsetzen von Energiesparlampen in erheblichen Umfang kann die swb AG einen besseren Energieeffizienzwert bis zum Jahr 2010 realisieren.
Nach der heutigen Zustimmung des Senats zur Auftragserteilung an die swb AG sollen die Verträge am 02.10.2004 nach Einschaltung der zuständigen Baudeputation und des Haushalts- und Finanzausschusses endgültig wirksam werden. Die Eigentumsübertragung wird mit Wirkung auf den 1.1.2005 erfolgen.
Die Zuschlagserteilung an die swb AG zeigt sich als wirtschaftliche Lösung und führt zu einer Entlastung des Haushaltes. Die bereits um jährlich 5,6% gekürzten Haushaltsanschläge der Zuweisung an das Sondervermögen Infrastruktur für die Jahre 04/05 können in vollem Umfang eingehalten werden.
Senator Eckhoff verwies darauf, dass mit der Ausschreibung klare rechtliche Verpflichtungen eingegangen werden: „Mit dem Angebot der SWB werden die mit der Ausschreibung verfolgten Ziele voll erreicht. Deshalb ist diesem Angebot auch der Zuschlag zu erteilen.“