Finanzsenator Fecker: "Festigen Fundament für Tourismusangebot"
06.12.2023Bremen will die Tourismusabgabe bei Übernachtungen von Geschäftsreisenden wieder einführen. Ebenso wie Privatleute müssen Geschäftsreisende künftig fünf Prozent des Übernachtungspreises als City Tax bezahlen. Die Regelung soll ab 1. April 2024 greifen, damit Hotelbetriebe genügend Vorlaufzeit für die Umstellung haben. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Senat nun beschlossen, die Bürgerschaft muss der Novelle noch zustimmen.
"Die City Tax ist auch für die Finanzierung des Tourismusangebots in Bremen und Bremerhaven ein wichtiger Pfeiler. Mit der Gesetzesnovelle festigen wir das Fundament für die vielseitigen Angebote und machen beide Städte des Landes zu attraktiven Anziehungspunkten für Gäste. Davon profitieren gerade auch die Hotels und Pensionen. Gleichzeitig wird auch der Gesamthaushalt von den Einnahmen weiter profitieren. Angesichts der vielfältigen Herausforderungen müssen wir auch unsere Grundlagen weiter stärken", erläutert Finanzsenator Björn Fecker.
Nachdem die Tourismusabgabe für Geschäftsreisende 2012 zunächst vom Bundesverwaltungsgericht für unzulässig erklärt worden war, hatte das höherrangige Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung aus dem Jahr 2022 den Weg dafür wieder freigemacht. Die Einnahmen aus der City Tax beliefen sich im Land Bremen zuletzt auf rund drei Millionen Euro. Weil beruflich bedingte Übernachtungen rund die Hälfte aller Übernachtungen ausmachen, ist künftig mit einer Verdoppelung der Einnahmen aus der Tourismusabgabe zu rechnen. Die City Tax ist nicht zweckgebunden. Sie kann und wird jedoch auch gezielt für Tourismuszwecke in Bremen und Bremerhaven eingesetzt werden.
Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361 94168, E-Mail matthias.makosch@finanzen.bremen.de