Sozialsenatorin Anja Stahmann stellt in der Deputation Details zu ihrem Haushalt vor
04.08.2017Mit Ausgaben in Höhe von jeweils rund 1,18 Milliarden Euro rechnet Sozialsenatorin Anja Stahmann für die Jahre 2018 und 2019. Diese Zahlen hat sie heute (4. August 2017) der Deputation für Soziales, Jugend und Integration zur Kenntnis gegeben. Darin enthalten sind, bereinigt um die innerbremischen Verrechnungen in Höhe von 422 Millionen Euro, alle Ausgaben des Landes und der Stadtgemeinde Bremen für die Bereiche „Jugend und Soziales“.
Von den geplanten Ausgaben entfallen für das Jahr 2018 rund 1,099 Milliarden Euro auf laufende Zahlungen an Leistungsempfänger und Leistungsträger sowie auf die laufenden Kosten von Amt und Behörde. In diesem Ausgabenblock sind alle Sozialleistungen und sonstigen Ausgaben an Dritte enthalten, wie zum Beispiel Zuwendungen an Träger von Jugend- und Altenhilfe sowie Beratungseinrichtungen, die im Auftrag der Behörde tätig werden.
Der Haushalt ist unterteilt in Produktgruppen, die im Wesentlichen an den gesetzlichen Verpflichtungen nach den Sozialgesetzbüchern ausgerichtet sind. Größter Einzelposten mit rund 356 Millionen Euro sind dabei die Ausgaben in den Produktgruppen nach dem Sozialgesetzbuch XII, darunter vor allem:
Mit rund 247 Millionen Euro schlagen die Ausgaben in der Haushalts-Produktgruppe nach dem Sozialgesetzbuch II („Hartz IV“) zu Buche, darunter vor allem die steigenden Mieten für Leistungsempfänger („Kosten der Unterkunft“). Zum Vergleich: Für das Jahr 2017 sind für diesen Bereich 241 Millionen Euro vorgesehen, für das Jahr 2019 werden notwendige Ausgaben in Höhe von rund 261 Millionen Euro erwartet.
Separat ausgewiesen werden die Ausgaben für Flüchtlinge. So wird Bremen im Jahr 2018 rund 212 Millionen Euro für Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten aufbringen, im Jahr 2019 noch 196 Millionen. Darin enthalten sind die Ausgaben für Lebenshaltung, Unterbringung und Betreuung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie die Kosten für unbegleitete minderjährige Ausländer in der Jugendhilfe. Zum Vergleich: Für das Jahr 2017 sind für diesen Bereich 242 Millionen Euro vorgesehen, für das Jahr 2019 sind es dagegen nur noch 196 Millionen.
Für Personal will die Senatorin nach den jetzt vorgelegten Entwürfen 5,4 Prozent der Gesamtsumme von 1,18 Milliarden Euro aufwenden, das sind 64 Millionen Euro. Für Investitionen sind rund 1,3 Prozent vorgesehen, das sind 15 Millionen. Im Jahr 2017 waren für Investitionen noch 55 Millionen Euro vorgesehen. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus dem erwarteten geringeren Aufwand für den Bau von Unterkünften für Flüchtlinge.
Moderate Ausgabensteigerungen gegenüber dem Jahr 2017 sieht die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport unter anderem in der offenen Jugendarbeit vor. Der Haushaltsanschlag soll von derzeit rund 12,3 Millionen Euro schrittweise auf gut 12,5 Millionen und dann auf knapp 12,7 Millionen steigen. Für die bessere Ausstattung öffentlicher Spielflächen sollen, wie zuletzt 2016 und 2017, auch in den Jahren 2018 und 2019 jeweils über eine Million Euro zur Verfügung stehen. Damit will die Senatorin das Sofortprogramm für Investitionen in Spielplätze aus den Jahren 2016 und 2017 fortsetzen. Die Finanzmittel aus dem Integrationskonzept sollen zudem in den regulären Haushalt übertragen werden. Für Maßnahmen zur Förderung der Integration finden sich damit auch in den kommenden beiden Jahren jeweils 3,9 Millionen Euro in den Haushaltsanschlägen der Senatorin. Dazu gehören unter anderem Sprachkurse, die ambulante Betreuung von Geflüchteten in eigenem Wohnraum, die Förderung von kleinen Integrationsprojekten im Stadtteil und im Sport sowie die Gewinnung und Koordinierung von Ehrenamtlichen.
Ansprechpartner für die Medien: Bernd Schneider, Tel.: (0421) 361-4152