Sie sind hier:
  • Bremen wird Vorreiter für die Großtagespflege

Die Senatorin für Kinder und Bildung

Bremen wird Vorreiter für die Großtagespflege

05.03.2024

Der Senat hat am Dienstag (5. März 2024) eine Reform des Bremischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege auf den Weg gebracht. Mit den jetzt vorgelegten Regelungen macht Bremen einen großen Schritt bei der Etablierung von Großtagespflegeeinrichtungen. Diese sind ein zusätzliches Angebot, um Eltern und Kindern verlässliche Betreuungsoptionen zu bieten. Zugleich bietet die Arbeit im Verbund auch den Kindertagespflegepersonen eine Reihe von Vorteilen.

Dazu die Senatorin Sascha Karolin Aulepp: "Ich bin froh, dass Bremen jetzt als Vorreiter dabei ist, Kindertagespflegepersonen eine Vielzahl verschiedener Möglichkeiten zu eröffnen. Davon profitieren die Kolleginnen und Kollegen, das wird aber auch den Eltern mit einer zuverlässigen und guten Betreuung ihrer Kinder nutzen. Und nicht zuletzt nützt das unseren Kindern: Die Kindertagespflege im Verbund bietet die Möglichkeit, in einer Gruppe sowohl individuelle Betreuung und Förderung zu genießen, als auch Gruppenerfahrungen zu machen."

In vielen Bundesländern gibt es diese Möglichkeit bis heute nicht, in etlichen ist die Zahl der Kinder, die in einem solchen Setting von mehreren Tagespflegepersonen betreut werden dürfen, erheblich begrenzt. Bremen hat in der Vergangenheit verschiedene Formen erprobt und geht jetzt den Schritt, nicht nur Modelle zu ermöglichen, sondern weitgehend zu liberalisieren.

Für Eltern ist bei der Betreuung ihres Nachwuchses neben der pädagogischen Qualität vor allem die Verlässlichkeit ein wesentliches Qualitätsmerkmal. Gerade vor dem Hintergrund der Vereinbarkeit von Familie und Beruf müssen diese sicher sein, dass ihr Kind gut und verlässlich betreut wird, damit sie ihren beruflichen Tätigkeiten nachgehen können. In der Kindertagespflege im Verbund sind mehrere Betreuungspersonen anwesend, die Verlässlichkeit besser bieten können. Insbesondere da sich die Kindertagespflegepersonen zumindest für eine bestimmte Zeit auch gegenseitig vertreten können, falls eine Person einmal kurzfristig ausfällt.

Zugleich bietet die Großtagespflege auch für die Kindertagespflegepersonen Vorzüge:
Es sind Kolleginnen vorhanden, mit denen sie über die Arbeit austauschen können. Es ist möglich, sich gegenseitig zu entlasten und zu unterstützen. Die Kindertagespflegepersonen haben einerseits die Gelegenheit, mit einer kleinen Kindergruppe selbstbestimmt pädagogisch zu arbeiten und sich gleichzeitig mit anderen abzustimmen. Zudem bietet diese Form den Kindertagespflegepersonen auch die Chance der sozialversicherungspflichtigen und tarifgebundenen Beschäftigung. Die Beschäftigten bekommen von ihren Arbeitgebern darüber hinaus die Möglichkeit zur berufsbegleitenden Weiterqualifizierung. Die angestellte Kindertagespflege im Verbund ist damit eine gute Alternative zur Selbständigkeit, etwa für Menschen, die nicht über eigene kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.

Ansprechpartner für die Medien:
Aygün Kilincsoy, Leiter des Büros der Senatorin für Kinder und Bildung, Tel.: (0421) 361-10411, E-Mail: ayguen.kilincsoy@bildung.bremen.de