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Der Senator für Finanzen

Bremen zahlt pensionierten Beamtinnen und Beamten die Energiepreispauschale

Finanzressort wird entsprechendes Gesetz vorlegen

06.09.2022

Das von der Bundesregierung beschlossene Entlastungspaket III sieht vor, dass Rentnerinnen und Rentner die sogenannte Energiepreispauschale über 300 Euro ausgezahlt bekommen. Das Land Bremen sowie die Städte Bremen und Bremerhaven werden die Pauschale entsprechend auch ihren pensionierten Beamtinnen und Beamten auszahlen. Ein entsprechendes Gesetz wird der Senat der Bremischen Bürgerschaft in der Oktobersitzung vorlegen. Das hat der Senat auf seiner heutigen Sitzung (6. September 2022) beschlossen.

Der Senatsbeschluss sieht vor, dass die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger die Energiepreispauschale im Dezember ausgezahlt bekommen sollen. Insgesamt könnten davon bis zu 15.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes Bremen sowie der Städte Bremen und Bremerhaven profitieren. Insgesamt ergeben sich daraus Kosten in Höhe von rund fünf Millionen Euro. "Auch pensionierte Beamtinnen und Beamte spüren die deutlichen Preissteigerungen insbesondere für Energie", kommentiert Bremens Finanzsenator Dietmar Strehl. "Daher entlastet sie der Senat in diesen schwierigen Zeiten. Bremen geht mit diesem Beschluss voran und stellt meines Wissens als erstes Bundesland die Weichen, damit auch die ehemaligen Staatsbediensteten die Energiepreispauschale erhalten."

Dazu Finanzstaatsrat Dr. Martin Hagen: "Wir arbeiten mit Hochdruck an dem Gesetz und werden es zügig umsetzen. Die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger können sich darauf verlassen, dass wir ihnen das Geld im Dezember auszahlen." Durch das Gesetz werde außerdem sichergestellt, dass es nicht zu Doppelauszahlungen kommt. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn der Versorgungsempfänger bzw. die Versorgungsempfängerin neben der Pension entweder eine Rente erhält oder noch berufstätig ist.

Die Energiepreispauschale unterliegt der Einkommensteuerpflicht. Versorgungsempfängerinnen und - empfänger mit einer geringeren Pension erhalten entsprechend einen höheren Nettobetrag ausgezahlt als solche, die eine höhere Pension bekommen.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361 94168, E-Mail ramona.schlee@finanzen.bremen.de