Sie sind hier:
  • Bremens Forderungen für Tierschutzgesetz-Novelle

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Bremens Forderungen für Tierschutzgesetz-Novelle

13 Änderungsanträge im Bundesrats-Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz

17.06.2024

Derzeit wird das Tierschutzgesetz (TierSchG) umfangreich überarbeitet. Um den Tierschutz auf Bundesebene zu verbessern, hat das Land Bremen am heutigen Montag (17. Juni 2024) 13 Änderungsanträge in den Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates eingebracht. Die Änderungsanträge wurden in Zusammenarbeit mit der Landestierschutzbeauftragten Bremens verfasst.

"In dem vom Bund vorgelegten Entwurf des TierSchG besteht aus unserer Sicht Verbesserungsbedarf. Ob es die Haltungsbedingungen von Tieren betrifft, das Verbot bestimmter Tierversuche oder den Online-Handel von Tieren: Unsere Anträge machen deutlich, an welchen Stellen das Gesetz noch nicht weit genug geht. Daher erhoffe ich mir, dass unsere Anträge im Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz eine Mehrheit finden", sagt Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, in deren Ressort auch der Tierschutz für Nutztiere verortet ist. Konkret geht es um

  • die Verbesserung der Regelung zum Verbot der Anbindehaltung von Rindern: Bei der Anbindehaltung handelt es sich um eine rechtswidrige Haltungsform, die einen nicht aufschiebbaren und vollständigen Ausstieg erfordert. Dies gilt auch für die saisonale Anbindehaltung. Die Übergangsfrist von zehn Jahren ist zudem deutlich zu lang.
  • Zukünftig soll es keine Ausnahme von der Verpflichtung zur Videoüberwachung in Schlachthöfen für kleinere Schlachthöfe mehr geben. In der Vergangenheit kam es auch in vergleichsweise kleinen Schlachthöfen zu gravierenden Verstößen gegen tierschutzrechtliche Vorschriften. Dies zeigt eine Studie aus dem Landkreis Darmstadt Dieburg, wonach in kleineren Schlachtbetrieben Fehlbetäubungsraten von 38,4 Prozent bei Schweinen, 48,9 Prozent bei Rindern und 44,9 Prozent bei Schafen festgestellt wurden. Zudem soll ein Bußgeld bis 50.000 Euro verhängt werden können, wenn verpflichtende Videoaufzeichnungen aus dem Schlachthof nicht bereitgestellt werden.
  • Verbot von Tierversuchen, die den Schweregrad "schwer" übersteigen. Ein solches Verbot ist nach der EU-Tierversuchsrichtlinie möglich und es stellt ein Wesensmerkmal des ethischen Tierschutzes im Sinne des Artikels 20a des Grundgesetzes dar.
  • Geltung der Regelungen für den Online-Handel für alle Tiere, nicht nur für Wirbeltiere, da sich der Schutzauftrag von Artikel 20a Grundgesetz auf die einzelnen Tiere und nicht auf Tiere einer bestimmten Art bezieht.

Die weiteren Bremer Änderungsanträge betreffen Verbote von Lebendtierexporten in Tierschutz-Hochrisikodrittstaaten, des Auffliegenlassens von Hochzeitstauben und von Taubenwettflügen, der Anbindehaltung von Versuchstieren, des Haltens bestimmter Wildtiere an wechselnden Orten und das Zulassen der Ohrspitzenmarkierung freilebender, kastrierter Katzen zu Kennzeichnungszwecken sowie eine Konkretisierung und Verschärfung der Verbote im Hinblick auf Vorrichtungen oder Stoffe zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren.

Finden die von Bremen vorgeschlagenen Verbesserungen im Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz eine Mehrheit, werden die Anträge an den Bundesrat überstellt. Dort wird am Freitag, 5. Juli 2024, über das Tierschutzgesetz entschieden, danach wird es im Bundestag debattiert.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de