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Der Senator für Inneres und Sport

Bremens Innensenator Dr. Kuno Böse fordert Nachdenken über eigenständige Gefahrenabwehrkompetenz der Bundeswehr

31.01.2003

„Ein effektiver Schutz vor Terroranschlägen aus der Luft ist ohne eine Änderung des Grundgesetzes nicht realisierbar“, kommentierte Bremens Innensenator Dr. Kuno Böse die Vorschläge von Bundesinnenminister Otto Schily zur Schaffung eines Luftpolizeigesetzes. „Darüber kann Schily nicht hinwegtäuschen, indem er dies als eine Frage der ‚Gesetzgebungstechnik‘ abtut.“ Zwar solle nach den Vorstellungen des Bundesinnenministers die grundsätzliche Verantwortung für alle zu treffenden Gefahrenabwehrmaßnahmen bei der Polizei verbleiben. Dennoch müsse die Bundeswehr hoheitlich tätig werden, was sie nach der geltenden Verfassungsrechtslage zur Gefahrenabwehr nicht dürfe. „Es wäre unverantwortlich, ein Luftpolizeigesetz ohne sichere verfassungsrechtliche Grundlage zu schaffen“, so Böse. Wenn zunächst ein Luftpolizeigesetz allen Mahnungen zum Trotz ohne Grundgesetzänderung verwirklicht werde, um dann vor dem Bundesverfassungserfassungsgericht zu Fall gebracht zu werden, sei dies ein fatales Signal.

Das Anliegen Schilys, die bestehenden Rechtsunsicherheiten bei der Abwehr von Gefahren aus der Luft zu beseitigen, könne er nur voll und ganz unterstützen. Böse: „Wir sind nicht nur den betroffenen Polizeibeamten und Soldaten mehr Rechtssicherheit für ihre Arbeit schuldig; klare Regelungen sind auch die notwendige Voraussetzung dafür, daß die tatsächlichen Strukturen bei und zwischen den verschiedenen Behörden endlich dem Bedarf angepasst werden können.“

Der Ansatz des Bundesinnenministers bleibe jedoch in seinem vergeblichen Bemühen, der notwendigen Diskussion über eine Grundgesetzänderung auszuweichen, hinter dem Notwendigen zurück. Böse: „Alleinige Richtschnur aller Überlegungen muß es sein, auf Terrorangriffe aus der Luft so schnell wie irgend möglich reagieren zu können und jede unnötige Verzögerung in den Entscheidungsabläufen zu vermeiden.“ Die Vorstellungen des Bundesinnenministers führten aber keineswegs zu einer Vereinfachung der Entscheidungsabläufe. Böse:„Schily lässt deutlich erkennen, wo er die Aufgaben der Abwehr von Gefahren aus der Luft künftig ansiedeln will: beim Bundesgrenzschutz.“ Der Versuch, auf diesem Wege neue Kompetenzen für die Bundespolizei zu schaffen, liege aber nicht im Interesse der Sache. „Allenfalls die Länderpolizeien verfügen über die notwendigen logistischen Voraussetzungen, um im Fall eines Angriffs aus der Luft eine umfassende Lagebeurteilung vor Ort vornehmen zu können“, so Böse. Mit ihren Lagezentren seien sie in der Lage, die notwendigen Informationen mit der gebotenen Schnelligkeit zusammenzuführen und damit die Grundlagen für die Entscheidung über einen Einsatz der Streitkräfte überhaupt erst treffen zu können. „Eine Bundespolizei müsste erst im Einzelfall entsprechende Strukturen vor Ort aufbauen, wodurch unnötig Zeit verstreichen würde.“

Wenn jedoch ohnehin kein Weg an einer Änderung des Grundgesetzes vorbeiführe, müsse man ernsthaft über weitergehende Lösungen nachdenken. „Wir müssen im Bedarfsfall innerhalb weniger Minuten handeln; das funktioniert nur dann, wenn die Verantwortlichkeiten so weit wie möglich an einer Stelle konzentriert werden.“ Da ohnehin das Militär allein über das zum Vollzug notwendige Gerät verfüge, spreche vieles dafür, diese Stelle bei der Bundeswehr anzusiedeln. „Es liegt kein Gewinn darin, die künstliche Trennung zwischen Gefahrenabwehrverantwortung der Polizei einerseits und Vollzug durch die Bundeswehr aufrechtzuerhalten.“ Sie führe nur zu unnötigen Schnittstellenproblemen und damit zu Zeitverlusten mit möglicherweise unabsehbaren Konsequenzen. Stattdessen müsse auch darüber diskutiert werden, ob der Bundeswehr nicht für diesen speziellen Fall eines Terrorangriffs aus der Luft eine eigenständige Kompetenz zur Gefahrenabwehr eingeräumt werden kann. Böse: „Es ist dringend an der Zeit, mit der Frage nach einem Einsatz der Bundeswehr im Innern nicht ideologisch, sondern pragmatisch umzugehen.“