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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Bremer Antrag findet Mehrheit auf der Integrationsministerkonferenz

16.03.2018

Zuwanderer sollen auch über das Jahr 2018 hinaus vom bundesweit zentralen Förderprogramm zur Integration in den Arbeitsmarkt profitieren. Dazu hat die Integrationsministerkonferenz in Nürnberg auf Antrag Bremens heute (Freitag, 16. März 2016) einstimmig den Bund aufgefordert. Die Integrationsministerinnen und -minister fordern damit die Fortführung des bis zum Jahresende befristeten Programms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“, das Förderprogramm für die Arbeitsmarktintegration und Fachkräftesicherung. Bremens Sozial- und Integrationssenatorin Anja Stahmann dazu: „Integration ist nicht abgeschlossen, wenn Zugewanderte eine Wohnung gefunden haben. Schule, Ausbildung und Teilhabe am Arbeitsleben sind entscheidende Stellschrauben in der zweiten Stufe der Integration. Da dürfen wir in unseren gemeinsamen Anstrengungen nicht nachlassen.“

Das Programm IQ ist angesiedelt in der Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie der Bundesagentur für Arbeit und hat drei zentrale Aufgabenschwerpunkte:

  • Bundesweite Unterstützungsstruktur für die Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen.
  • Anpassungsqualifizierungen, die zur vollen Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland benötigt werden.
  • Schulungsangebote, beispielsweise zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz, um die für die Integration in den Arbeitsmarkt zuständigen Regelinstitutionen zu unterstützen, insbesondere die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter, aber auch weitere Arbeitsmarktakteure sowie kleinere und mittlere Unternehmen.

„Dieses Angebot stößt auf eine große Nachfrage, zuletzt verstärkt durch Geflüchtete“, sagte Senatorin Stahmann. „Der Bund sollte es daher über 2018 hinaus erhalten und in ein Regelangebot umwandeln.“

Darüber hinaus hat die Integrationsministerkonferenz den Bund einstimmig aufgefordert, die finanziellen Mittel für den Jugendmigrationsdienst und die Migrationsberatung für Erwachsene aufzustocken. Diese Dienste – in Bremen als dezentrales Angebot angesiedelt unter anderem in Trägerschaft von AWO, Caritas, Caritas Bremen Nord, DRK – geraten an die Grenzen ihrer Möglichkeiten, seit sie auch zuständig für anerkannte Asylsuchende sind.

Der Jugendmigrationsdienst begleitet junge Menschen mit Migrationshintergrund im Alter von 12 bis 27 Jahren mit individuellen Angeboten und professioneller Beratung beim schulischen, beruflichen und sozialen Integrationsprozess. Die wesentlichen Aufgaben sind individuelle Unterstützung, Gruppen- und Bildungsangebote sowie eine intensive Vernetzung mit Schulen, Hochschulen, Ausbildungsbetrieben, Integrationskursträgern und anderen Einrichtungen der Jugendhilfe.

Die Migrationsberatung für Erwachsene, durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, unterstützt bei Fragen zu Deutschkursen, Schule und Beruf, Wohnen, Gesundheitswesen, Ehe, Familie und Erziehung.

Zwar hat der Bund die Mittel in der Migrationsberatung für Erwachsene im vergangenen Jahr fünf Millionen auf rund 50 Millionen Euro, und bei den Jugendmigrationsdiensten in 2016 um acht Millionen auf ebenfalls rund 50 Millionen Euro aufgestockt. Das reicht aus Sicht der Integrationsministerinnen und -minister aber nicht aus. Der Bestand an Personen mit anerkannter Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft und subsidiärem Schutzstatus hat sich in der Zeit von Oktober 2016 bis Oktober 2017 (jeweils Stichtag 31.Oktober im Ausländerzentralregister für Deutschland insgesamt) um rund 315.000 Personen erhöht. Im selben Zeitraum ist der Bestand von in Deutschland ansässigen EU-Bürgern um rund 423.000 Personen gewachsen.

„In der Beratung führen diese hohen Zahlen dazu, dass für jeden Einzelfall oft deutlich weniger Zeit bleibt. Eine qualitativ hochwertige und inhaltlich anspruchsvolle Beratung wird unter diesen Umständen extrem schwierig“, sagte Senatorin Stahmann. „Hier ist der Bund gefordert, mit einer spürbaren Aufstockung der Mittel für Abhilfe zu sorgen.“ Außerdem müsse der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet werden auf Menschen bereits vor Abschluss des Asylverfahrens und Menschen mit Duldungsstatus. „Die Unterstützung muss so früh wie möglich einsetzen, wenn wir die Integration fördern wollen“, sagte Senatorin Stahmann. „Und Menschen mit einer Duldung bleiben oft viele Jahre oder sogar dauerhaft in Deutschland. Es ist falsch, ihnen diese wichtigen Unterstützungsangebote vorzuenthalten.“

Hintergrund:
Die Integrationsministerkonferenz findet in einem rollierenden System jedes Jahr in einem anderen Bundesland statt. 2018 hat Bayern den Vorsitz.