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Senatskanzlei

Bremer Ausblick auf das kommende Plenum im Bundesrat

12.03.2020

Am morgigen Freitag (13.03.2020) findet die 986. Sitzung des Bundesrates statt. Für die Freie Hansestadt Bremen werden Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte, Senator Dietmar Strehl sowie der Bevollmächtigte Bremens beim Bund, Staatsrat Dr. Olaf Joachim, teilnehmen.

Der Bundesrat berät unter anderem sieben Gesetze aus dem Bundestag abschließend. Darunter sind Themen wie die Verlängerung der Mietpreisbremse, das sogenannte Aufstiegs-BAföG, die Stiefkind-Adoption in nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie der faire Wettbewerb der Krankenkassen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung wird die Stellungnahme des Bundesrats zum Regierungsentwurf zum Kohleausstiegsgesetz sein. Fristverkürzt berät der Bundesrat dann noch das „Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“, das neben einem Ausbau der Weiterbildungsförderung eine Verordnungsermächtigung vorsieht, mit der die Bundesregierung – angesichts weiterer Beeinträchtigungen durch das Coronavirus – die Kurzarbeit stärker fördern kann. So soll es z.B. ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld geben, wenn ein Zehntel der Belegschaft eines Betriebs von erheblichem Arbeitsausfall betroffen ist.

Äußern kann sich der Bundesrat zu einem der wichtigsten Schwerpunkte der neuen EU-Kommission äußern: dem europäischen Grünen Deal, der die EU in 30 Jahren zum klimaneutralen Kontinent machen soll.

Ein gutes Dutzend Initiativen kommt aus den Ländern: Abstimmen wird der Bundesrat über Vorschläge zur Auskunftspflicht für Anbieter sozialer Netzwerke, Vermeidung von Lieferengpässen bei Medikamenten, generellen Pfandpflicht auf Getränkedosen und Plastikflaschen, Betreuungskosten für Alleinerziehende in Reha-Maßnahmen, zur EU-Bankenregulierung sowie zur Sektorenkoppelung für den grünen Strom.

Bei den folgenden Themen fungiert Bremen als (Mit-) Antragsteller (in Reihenfolge der Tagesordnung):

TOP 7 Lohnkostenzuschuss für Langzeitarbeitslose

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch wollen Bremen und Berlin eine Ergänzung des § 16i SGB II bewirken, so dass sich der Lohnkostenzuschuss für Langzeitarbeitslose an dem über dem Mindestlohn liegenden Arbeitsentgelt orientiert, sofern Arbeitgeber aufgrund einer landesgesetzlichen Regelung zur Zahlung eines höheren Entgelts verpflichtet sind. Damit soll das Instrument des Lohnkostenzuschusses zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt attraktiver gestaltet werden. Der Bundesrat stimmt am 13. März darüber ab, ob er den entsprechenden Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einbringen will.

TOP 17 Hasskriminalität effektiver verfolgen

Bremen setzt sich zusammen mit Hamburg und Bayern mit dieser Bundesratsinitiative dafür ein, Hasskriminalität im Internet besser verfolgen zu können: Anbieter sozialer Netzwerke sollen verpflichtet werden, den Strafverfolgungsbehörden Auskunft über Urheber von Hasspostings zu geben - auch dann, wenn sie ihren Firmensitz im Ausland haben oder die abgefragten Daten dort gespeichert sind. Der Entschließungsantrag wurde am 14. Februar 2020 im Plenum vorgestellt und zur weiteren Beratung in den Rechts-, Europa-, Innen-, Kultur- und Wirtschaftsausschuss überwiesen. Diese haben nun ihre Beratungen mit einer Empfehlung abgeschlossen.

TOP 18 Bessere Absicherung für Pauschalreisende

Bremen und Hamburg setzen sich dafür ein, Pauschalreisende im Falle einer Insolvenz besser abzusichern. Beide Länder monieren, dass die derzeitige Höchstsumme von 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr für die Absicherung einer Insolvenz nicht ausreicht. Um effektiveren Schutz zu gewährleisten soll die Insolvenzsicherung umgestellt werden: von der fixen Maximalsumme für den Versicherer auf eine an den Vorauszahlungen der Reisenden orientierten Versicherung für den einzelnen Veranstalter. Alternativ wäre eine Fondslösung denkbar, in die jeder Pauschalreiseveranstalter proportional zu seinem Umsatz oder seinem Kundenstamm einzahlt. Der Entschließungsantrag wurde am 14. Februar 2020 im Plenum vorgestellt und in die Fachausschüsse überwiesen. Nachdem diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, berät nun das Plenum über deren Empfehlungen.

TOP 21 Aufnahme der Schiffbaufinanzierung in das neue Programm für parallele Bund-/ Landesbürgschaften als gleichberechtigter Förderbereich

Bremen tritt einem Entschließungsantrag aus Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern bei, der die Bundesregierung auffordert, den Anwendungsbereich des neuen Programms für parallele Bundes-/Landesbürgschaften uneingeschränkt auch für Bürgschaften zur Finanzierung von Schiffbau auf deutschen Werften zu öffnen. Im Rahmen der Überarbeitung des Bundesbürgschaftsprogramms 2020 haben sich die Länder für die Einbeziehung der Bürgschaften im Schiffbau eingesetzt, um eine angemessene Bundesbeteiligung an der Absicherung von Bauzeitfinanzierungen im Schiffbau zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund, dass bei den Bauzeitfinanzierungen der Werften regelmäßig Bürgschaftsvolumina im dreistelligen Millionenbereich aufgerufen würden, halten die antragstellenden Länder die Einbeziehung von Schiffbaufinanzierungen in den Anwendungsbereich des Programms für parallele Bund-/Landesbürgschaften sowohl förder- als auch finanzpolitisch für geboten. Eine alleinige Risikoübernahme durch die Länder drohe zu einer Überforderung der betroffenen Landeshaushalte zu führen.

TOP 43 Zivilgesellschaft stärken: Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren und erweitern.

Bremen und Berlin wollen mit der Entschließung Unsicherheiten in Folge des sog. Attac-Urteils des Bundesfinanzhofes ausräumen, in wie weit sich steuerbegünstigte Körperschaften politisch engagieren dürfen, ohne dass sie riskieren, dass ihnen die Steuerbegünstigung aberkannt wird. Vielmehr halten die Länder ehrenamtliches zivilgesellschaftliches Engagement für unverzichtbar und für eine tragende Säule in vielen Bereichen unseres Gemeinwesens. Die Bundesregierung wird aufgefordert, zeitnah einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Zivilgesellschaft in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen, der Rechtssicherheit für die betroffenen Körperschaften herstellt. Dabei muss die verfassungsrechtlich gebotene Trennung zwischen steuerbegünstigter Betätigung und der Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes in und durch Parteien Berücksichtigung finden. Hierzu hat Senator Strehl eine Rede angekündigt.

Die komplette Tagesordnung ist zu finden unter:
www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/986/to-node.html

Ansprechpartner für die Medien:
Der Bevollmächtigte beim Bund, Pressereferent: Veit Swoboda, Telefon (030) 26930-34950, E-Mail: veit.swoboda@lvhb.bremen.de