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Senatskanzlei

Bremer Ausblick auf das kommende Plenum im Bundesrat

04.06.2020

Am kommenden Freitag, 5. Juni, findet die 990. Sitzung des Bundesrats statt. Für die Freie Hansestadt Bremen nimmt der Bevollmächtige beim Bund, Staatsrat Dr. Olaf Joachim, teil.

Der Bundesrat berät abschließend über zahlreiche Bundestagsbeschlüsse - unter anderem zur Verteilung der Maklerkosten bei Immobilienverkäufen, zur Strafbarkeit der Verunglimpfung von EU-Symbolen, zur Durchsetzung des europäischen Verbraucherschutzes, zum Ausbau von Radwegen an Bundesstraßen und Autobahnbrücken sowie über das Verbot von Konversionstherapien. Letzteres greift eine Entschließung der Länder auf, die unter anderem auf die Initiative Bremens zurückging. Zusammen mit Thüringen wird Bremen zum Gesetzentwurf (TOP 3) eine Protokollerklärung abgeben, in der die Begrifflichkeit „Behandlung“ und die vorgeschlagene Altersgrenze kritisiert wird.

Fristverkürzt entscheidet der Bundesrat am Freitag über Steuerhilfen in der Corona-Krise, das Bundeswahlgesetz, den Gewässerschutz im Wasserhaushaltsgesetz sowie über das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum Geologiedatengesetz. Der Bundesrat kann Stellung nehmen zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur internationalen Rechtshilfe in Strafsachen, zum Europäischen Klimagesetz, der neuen Industriestrategie für Europa und Anpassungen infolge der COVID-19-Pandemie.

Bei folgenden Themen fungiert Bremen als (Mit-) Antragsteller bzw. ist der Initiative beigetreten (in Reihenfolge der Tagesordnung):

Entschließung des Bundesrates betreffend das Aufenthaltsgesetz (TOP 16)
Bremen wird am Freitag dem Entschließungsantrag aus Baden-Württemberg beitreten, der die Bundesregierung bittet in § 60d Aufenthaltsgesetz eine Ergänzung vorzunehmen, um den Anwendungsbereich der Beschäftigungsduldung etwas zu erweitern. Es wird vorgeschlagen, in einem ergänzenden Absatz 1a zu § 60d zu regeln, dass bei Ausländerinnen und Ausländern, die bis zum 29. Februar 2016 eingereist sind, auch Zeiten einer Aufenthaltsgestattung herangezogen werden dürfen, um die Voraussetzung des § 60d Absatz 1 Nr. 2 AufenthaltsG zu erfüllen. Nach § 60d Absatz 1 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz wird bisher ausschließlich auf den Besitz einer Duldung abgestellt, die mindestens seit zwölf Monaten bestehen muss. Die vorgeschlagene Regelung soll vorrangig Personen betreffen, die vor oder während der Hochphase des Flüchtlingszuganges eingereist sind und deren Asylverfahren aufgrund der vielen Anträge nicht in angemessener Zeit abgeschlossen werden konnten. Viele dieser Personen, die sich in Beschäftigungsverhältnissen befinden, weisen zwar Zeiten des gestatteten Aufenthalts auf, verfügen jedoch nicht über ausreichende Zeiten der Duldung, die wiederum Voraussetzung für die Beschäftigungsduldung wären.

Entschließung des Bundesrates für ein Zukunftsprogramm für zivilgesellschaftliche Organisationen in der Corona-Pandemie (TOP 17)
Bremen, Berlin und Rheinland-Pfalz möchten mit der Entschließung die Bundesregierung bitten ein Programm zu erarbeiten, das gemeinnützigen Vereinen und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen Hilfen bietet, um Folgen der Corona-Pandemie abzufedern und sie dabei zu unterstützen, sich durch notwendige Modernisierungsmaßnahmen zukunftssicher aufzustellen. Dabei sollen die bestehenden Maßnahmen und Programme der Länder berücksichtigt werden.

Entschließung des Bundesrates „Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativlandschaft in Deutschland sichern – Hilfen für Kulturschaffende und Kultureinrichtungen spezifisch und mittelfristig wirkend ausgestalten“ (TOP 18)
Nachdem die gemeinsame Initiative mit dem Land Berlin in den beteiligten Ausschüssen beraten wurde, soll diese nun abschließend im Plenum befasst werden. In der Entschließung wird festgestellt, dass weite Teile der Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativwirtschaft zu jenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gehören, die absehbar für längere Zeiträume ihre Institutionen nicht öffnen und ihre Vorhaben nicht oder nur stark eingeschränkt fortsetzen können. Die Bundesregierung wird aufgefordert für selbstständige Künstlerinnen und Künstler, Kultur- und Medienschaffende und Akteure in der Kreativwirtschaft sowie Medienschaffende und Mediendienstleister ohne eigene Betriebsstätte, deren Einnahmen durch die Absage von Veranstaltungen oder Aufträgen in der Zeit der Corona-Pandemie entfallen, Pauschalen und Regelungen zum Ausgleich ihrer substanziellen Umsatzeinbrüche zu gewähren und entwickeln.

Entschließung für eine Möglichkeit wissenschaftlich begleiteter Versuchsprojekte mit kontrollierter Abgabe von Cannabis (TOP 39)
Bremen und Thüringen fordern mit diesem Entschließungsantrag die Bundesregierung auf, eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vorzunehmen: Es soll die Rechtsgrundlage für die Abgabe ärztlich nicht verschriebener Gebrauchsmengen von Cannabis an Erwachsene im Rahmen wissenschaftlich begleiteter und kontrollierter Versuchsprojekte geschaffen werden. Die Initiative wird am Freitag im Bundesrat vorgestellt und dann an die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen.

Entschließung zur Sicherstellung wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen für das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz DFKI (TOP 40)
Mit diesem Entschließungsantrag bitten die DFKI-Standortländer Rheinland-Pfalz, Bremen und das Saarland die Bundesregierung aufgrund der nationalen Bedeutung des DFKI als Innovationstreiber für den Wissenschafts- und Technologiestandort Deutschland im Bereich Künstliche Intelligenz, eine Gleichbehandlung mit anderen Forschungseinrichtungen auf dem Gebiet von Informatik / KI herbeizuführen, die es dem DFKI erlaubt, die Möglichkeiten des § 4 WissFG zur Einschränkung des Besserstellungsverbots zu nutzen. Die Initiative wird am Freitag im Bundesrat vorgestellt und dann an die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen.

Die komplette Tagesordnung ist zu finden unter:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/990/to-node.html