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Senatskanzlei

Bremer Ausblick auf das kommende Plenum im Bundesrat am 20. Dezember 2024

19.12.2024

Am morgigen Freitag, 20. Dezember 2024, kommt der Bundesrat zu seiner 1050. Sitzung zusammen. Für die Freie Hansestadt Bremen nehmen der Präsident des Senats, Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte, Bürgermeister Björn Fecker, Senatorin Özlem Ünsal sowie der Bevollmächtigte beim Bund und für Europa, Staatsrat Dr. Olaf Joachim teil. Auf der Tagesordnung des letzten Plenums in diesem Jahr stehen knapp 60 Punkte, darunter das Tariftreuegesetz, eine Entschließung zur Unterstützung der Automobilindustrie, die Regionalisierungsmittel (inklusive "Deutschlandticket"), die Erhöhung des Kindergelds sowie die steuerliche Entlastung durch die Absenkung der kalten Progression.

Beginnen wird die Bundesratssitzung mit der Beratung zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93 und 94) zur höheren Resilienz des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Ziel der Grundgesetzänderung ist es, die bislang überwiegend nur einfachgesetzlich geregelten zentralen Elemente des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz abzubilden. Damit soll sein Rang als Verfassungsorgan angemessen zum Ausdruck gebracht sowie gleichzeitig Bestrebungen vorgebeugt werden, welche die Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit in Frage stellen könnten. Mit einer vorgesehenen Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) wird zudem von der im Grundgesetz vorgesehenen neuen Ermächtigungsgrundlage zur Lösung von Wahlblockaden Gebrauch gemacht. Der Präsident des Senats, Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte hat hierzu eine Rede angekündigt, in der er insbesondere auf die Mitwirkung der Länder eingeht.

Aus Bremen werden darüber hinaus folgende Initiativen eingebracht:

  • Verlängerung der Mietpreisbremse (Top 44)

    Bremen legt zusammen mit Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern ein Gesetzentwurf für die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 vor. Die Mietpreisbremse wurde im Jahr 2015 eingeführt und läuft nach aktueller Rechtslage zum 31. Dezember 2025 aus. Im Kern legt die Mietpreisbremse fest, dass die Miete bei der Neu- und Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf. Der Gesetzentwurf enthält zudem ein neues Begründungserfordernis für die Länder: Wenn eine Landesregierung zum wiederholten Male für ein Gebiet einen angespannten Wohnungsmarkt feststellen möchte, muss sie erklären, was bisher dagegen unternommen wurde und warum die Maßnahme dennoch weiterhin erforderlich ist. Dies und die zeitliche Begrenzung bis 2029 soll die verfassungsrechtlichen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht zur Mietpreisbremse formuliert hat, erfüllen. Bausenatorin Özlem Ünsal hat hierzu eine Rede angekündigt.

  • Schaffung eines grundgesetzlich abgesicherten Sondervermögens und Reform der Schuldenbremse (TOP 47)
    Vor dem Hintergrund multipler Krisen, externer Schocks und einem erheblichen Sanierungs- und Investitionsstaus in Deutschland setzt sich Bremen für eine Reform der Schuldenbremse ein. Daneben soll zur kurzfristigen Sicherstellung der Finanzierung notwendiger zusätzlicher Investitionen zudem die Schaffung eines grundgesetzlich verankerten Sondervermögens geprüft werden. In der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert:
    1. Die Ausnahmeregelung des Grundgesetzes für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen so anzupassen und zu ergänzen, dass bei außergewöhnlichen Notsituationen die Handlungsfähigkeit des Staates auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 gegenüber jahresübergreifenden Herausforderungen jederzeit gewährleistet ist,
    2. angesichts der enormen Transformationsaufgaben im Bund und in den Ländern den rechtlichen Rahmen zulässiger Kreditaufnahme gemäß Artikel 109 Absatz 3 und Artikel 115 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz zur Ermöglichung von notwendigen, zielgerichteten und sachgerecht abgegrenzten Investitionen künftig an den europarechtlichen Vorgaben zu orientieren und dabei angemessene Länderanteile vorzusehen,
    3. zu prüfen, wie außerordentliche, mittel- bis längerfristig wirksame und unabweisbare Finanzbedarfe, wie insbesondere zur Bewältigung der Klimakrise, die die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, befriedigt werden können. Hierbei sollte insbesondere die Einrichtung grundgesetzlich abgesicherter Sondervermögen geprüft werden, um neben der angestrebten Reform der derzeit geltenden Regelungen zur Schuldenbremse die notwendigen finanziellen Handlungsspielräume für derartige Herausforderungen zu gewinnen.

    Bürgermeister und Finanzsenator Björn Fecker hat hierzu eine Rede angekündigt.

  • Stärkung der deutschen Häfen (TOP 50)
    Bremen setzt sich gemeinsam mit den norddeutschen Ländern für eine Stärkung der Finanzierungsinstrumente für die Modernisierung und nachhaltige Entwicklung der deutschen Häfen ein. In dem mit allen norddeutschen Ländern eingebrachten Entschließungsantrag betonen die Länder die zentrale Rolle der deutschen Häfen im nationalen und internationalen Warenverkehr und damit dem Wirtschaftsstandort Deutschlands. Angesichts zunehmender globaler Handelsströme, steigender Umweltanforderungen und der Notwendigkeit einer nachhaltigen Infrastrukturentwicklung sei es daher unerlässlich, die Finanzierung der erforderlichen Hafeninfrastruktur zukunftssicher zu gestalten. Die Bundesregierung wird um die Prüfung der Einführung einer neuen, mit entsprechenden Mitteln hinterlegten, Gemeinschaftsaufgabe "Häfen" gemäß Artikel 91a des Grundgesetzes gebeten. Zudem bietet die Finanzhilfekompetenz des Bundes nach Artikel 104b Grundgesetz dem Bund die Möglichkeit, den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen wie bedeutende Hafenprojekte zu gewähren, die zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums beitragen. Der Präsident des Senats, Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte hat hierzu eine Rede angekündigt.

Die vollständige Tagesordnung finden sie unter: www.bundesrat.de

Ansprechpartner für die Medien:
Veit Swoboda, Pressereferent bei dem Bevollmächtigten beim Bund und für Europa, Tel.: (030) 26930-34950, E-Mail: veit.swoboda@lvhb.bremen.de