14.09.2001
Der Senator für Inneres, Kultur und Sport vergibt zum 13. Mal den Bremer Förderpreis für das Kunsthandwerk. Dieser Preis wird für besondere Leistungen im Bereich des Kunsthandwerks verliehen und ist mit 5.000 DM dotiert. Zusätzlich stehen 3.000 DM für eine Publikation (Katalog, Internet – nach eigener Wahl) zur Verfügung.
Beteiligen können sich alle Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Stichtag: 31. Dezember 2001) und im Lande Bremen und dem näheren Einzugsbereich leben. Abgabeschluss für die Einreichungen ist der 15. Oktober 2001.