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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Bremer Initiativen auf Gesundheitsminister-Konferenz erfolgreich

13.06.2024

Alle Bundesländer – so auch Bremen – sind vermehrt von Lieferengpässen und Versorgungsmängeln mit Arzneimitteln betroffen. Im Frühjahr 2023 wurden Fiebersäfte für Kinder knapp. Damals steuerte die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Claudia Bernhard, mit einer Allgemeinverfügung dagegen. Diese Regelung erlaubte es Apotheken, bestimmte Antibiotikasäfte unbürokratisch aus dem Ausland zu importieren. Um die Finanzierung importierter Arzneimittel für Apotheken abzusichern, hat Bremen auf der am 12. und 13. Juni 2024 stattfindenden 97. Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GMK) die Etablierung eines Entschädigungsmechanismus vorgeschlagen. Auf der Konferenz in Lübeck-Travemünde hatte Bremen insgesamt neun Anträge (mit-)eingebracht, die den Bund zu neuen Gesetzesentwürfen auffordern.

Dazu Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: "Rückmeldungen der Apotheken im Land Bremen und auch bundesweit zeigen, dass das System der Erstattung von Arzneimitteln durch gesetzliche Krankenkassen keine adäquaten Regelungen beinhaltet, falls der Bedarf der Bevölkerung durch importierte Medikamente gedeckt werden muss. Das wirtschaftliche Risiko liegt bei den Apotheken. Was häufig dazu führt, dass Apotheken auf den Import aus dem Ausland verzichten. Daher benötigen wir eine Kostenübernahmezusage. Eine Erstattungsregelung wird hoffentlich nur selten genutzt werden müssen. Sie wird aber nicht kurzfristig bei Bedarf etabliert werden können. Deshalb muss im Vorfeld gehandelt werden und hier setzen wir mit dem von uns vorgeschlagenen Entschädigungsmechanismus an." Dieser greift automatisch bei der Feststellung eines Versorgungsmangels bestimmter Arzneimittel durch das Bundesgesundheitsministerium. Mit dem GMK-Beschluss fordern die Länder den Bund auf, nun die Rechtsgrundlage im SGB V zur Erstattung von Importen durch Apotheken zu schaffen.

In einem zweiten Antrag fordert Bremen als Mitantragsstellerin die Bundesregierung auf, Lotsendienste in Geburts- und Kinderkliniken gesetzlich zu verankern und die Finanzierung klar zu regeln. Geplant ist, dass pro 1.000 Geburten eine Lotsin (0,5 Vollkraft) in den Krankenhäusern eingestellt wird. Die Kosten sollen die Krankenkassen und die öffentliche Hand hälftig finanzieren. Die bundesweiten Mehrkosten für die Krankenkassen werden mit rund 12 Millionen Euro jährlich beziffert. Für das Land Bremen entstünden voraussichtlich jährliche Gesamtkosten von rund 135.000 Euro.
Für Claudia Bernhard ist es dringend notwendig, die Lotsendienste dauerhaft und verlässlich zu finanzieren und die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen. "Mit der Neuregelung könnten wir das in der Stadt Bremen bereits erfolgreiche Beratungsangebot auf alle Geburtskliniken im Land Bremen ausweiten. Durch die aufsuchende Arbeit der Lotsinnen von TippTappPre im Klinikum Bremen-Mitte und im Klinikum Bremen-Nord sowie der Babylotsen am St. Joseph-Stift ermöglichen wir jungen Familien passgenaue Angebote. Unterstützungs- und Vernetzungsstrukturen der Stadtteile werden somit frühzeitig vermittelt und können präventiv wirken", sagt die Gesundheitssenatorin. Die mehrsprachigen Fachkräfte beraten Eltern zu allen Fragen rund um ihr Baby und die Familie und helfen die Herausforderungen nach einer Geburt zu bewältigen. Sie unterstützen etwa bei der Suche nach einer Hebamme für die Wochenbettbetreuung oder vermitteln Eltern-Kind-Kurse.

Weitere von Bremen miteingebrachte und einstimmig beschlossene Anträge fordern die Bundesregierung unter anderem auf, die Regelungslücke bei der Versorgung mit Betäubungsmitteln von tagesklinischen Patientinnen und Patienten an Wochenenden und Feiertagen zu schließen oder die Anerkennungsverfahren von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischer Ausbildung zu beschleunigen.

Mehr Informationen zu den einzelnen Beschlüssen der GMK unter:
www.gmkonline.de/Beschluesse.html

Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de