Neue Förderung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss ab 1. Februar 2023
20.01.2023Am Mittwoch, 1. Februar 2023, startet der Bremer Qualifizierungsbonus für Beschäftigte. Damit werden erstmals Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziell unterstützt, die ihren Berufsabschluss nachholen und an einer von der Agentur für Arbeit geförderten Weiterbildung teilnehmen. An- und ungelernte Beschäftigte mit Wohn- oder Arbeitsort im Land Bremen, die bis 31. Januar 2025 eine Weiterbildung beginnen, erhalten für die Dauer der Weiterbildung monatlich einen Zuschuss in Höhe von 200 Euro. Die Kosten übernehmen die Arbeitnehmerkammer Bremen und die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa jeweils zur Hälfte. Das Arbeitsressort finanziert seinen Anteil aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Umsetzung erfolgt in Kooperation mit der Agentur für Arbeit und der Landesagentur für berufliche Weiterbildung (LabeW).
Dazu Arbeitssenatorin Kristina Vogt: "Mit dem Qualifizierungsbonus für Langzeitarbeitslose waren wir so erfolgreich, dass der Bund unser Modellprojekt ab Juli 2023 bundesweit als Weiterbildungsgeld umsetzt. Mit dem neuen Qualifizierungsbonus für Beschäftigte wollen wir an diesen Erfolg anschließen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ohne Berufsabschluss helfen, sich im Job weiterzuentwickeln. Dies ist ein wichtiger Schritt für un- und angelernte Beschäftige, die oft im Niedriglohnsektor arbeiten und häufiger arbeitslos werden als ausgebildete Fachkräfte. Ein wichtiger Schritt auch für Unternehmen, deren Nachfrage nach Fachkräften durch die Transformation der Wirtschaft hin zu Klimaneutralität und Digitalisierung weiter steigen wird. Ich freue mich, dass wir diese Förderung gemeinsam mit der Arbeitnehmerkammer, der Agentur für Arbeit und der Landesagentur für berufliche Weiterbildung starten."
Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer, Peer Rosenthal: "Wir freuen uns, dass das Land Bremen unsere Vorschläge aufgenommen hat und nun mit dem Qualifizierungsbonus Beschäftigte finanziell unterstützt, die einen Berufsabschluss nachholen wollen. Uns ist es wichtig, dass die Beschäftigten gut durch die Veränderungen in der Arbeitswelt kommen – das heißt, dass sie gut ausgebildet, gut bezahlt und unter fairen Bedingungen ihren Lebensunterhalt verdienen können. Der Qualifizierungsbonus ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg dorthin. Denn er unterstützt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bisher von Weiterbildung am wenigsten profitieren, weil sie es sich kaum leisten können." Und betont: "Unser gesetzlicher Auftrag ist es, die berufliche Weiterbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu fördern – das machen wir schon jetzt mit unserem Bildungsträger, der Wisoak, und unserer Weiterbildungsberatung. Wir freuen uns, dass wir mit dem Qualifizierungsbonus nun eine weitere Möglichkeit haben, Bremer und Bremerhavener Beschäftigte auf ihrem beruflichen Weg zu unterstützen."
Joachim Ossmann, Vorsitzender der Geschäftsführung Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven: "Die aktuell gute Arbeitsmarktlage für un- und angelernte Arbeitskräfte darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass gerade diese Arbeitsplätze im Rahmen der Transformation der Wirtschaft mittelfristig von Rationalisierung betroffen sein werden. Wer nicht ständig um seinen Arbeitsplatz bangen will, für den führt daher an Weiterbildung kein Weg vorbei. Der neue Qualifizierungsbonus ist eine sehr gute Ergänzung zur Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) durch die Agentur für Arbeit. Zu den Teilnahmekosten an der Weiterbildung und dem Arbeitsentgeltersatz für Arbeitgeber zur Finanzierung des Lebensunterhaltes während der Qualifizierung durch das QCG kommt mit dem Qualifizierungsbonus noch ein motivationsfördernder Betrag für die Weiterbildungsteilnehmenden dazu. Der Qualifizierungsbonus stellt gleichzeitig einen Beitrag zur Gleichbehandlung von un- und angelernten Beschäftigten, die sich den Anstrengungen einer Weiterbildung unterziehen, und Arbeitslosen dar. Diese erhalten während einer Qualifizierung ab Mitte des Jahres ein Weiterbildungsgeld."
Im Land Bremen gab es 2022 342.243 sozialpflichtig Beschäftigte. Davon haben 59.499 als Helferin oder Helfer (un- und angelernt) gearbeitet. Von diesen 59.499 un- und angelernten Beschäftigten verfügten 19.210 über keine abgeschlossene Berufsausbildung – betroffen sind vor allem Beschäftigte zwischen 25 und 54 Jahren. Sie alle tragen hohe Risiken: Wer keinen Berufsabschluss hat, arbeitet oft im Niedriglohnsektor, wird sehr viel häufiger arbeitslos als eine ausgebildete Fachkraft und ist häufig schlecht abgesichert. Erhebungen der Arbeitnehmerkammer Bremen zeigen zudem, dass An- und Ungelernte in den Betrieben seltener von Weiterbildungsangeboten profitieren und nur selten die Chance zum Aufstieg haben. Durch die Digitalisierung und Automatisierung sowie den Umbau zu einer klimaneutralen Wirtschaft werden Arbeitsplätze für Un- und Angelernte wegfallen. Dagegen wird die Nachfrage nach ausgebildeten Fachkräften weiter steigen.
Un- und angelernte Beschäftigte können den Qualifizierungsbonus ab 1. Februar 2023 und bis einschließlich 31. Januar 2025 bei der Landesagentur für berufliche Weiterbildung (LabeW) beantragen. Den Bonus in Höhe von 200 Euro monatlich erhält, wer im Land Bremen arbeitet oder wohnt und eine von der Agentur für Arbeit geförderte Weiterbildung macht, um einen Berufsabschluss nachzuholen. Die erste Beratung zu möglichen Weiterbildungen und zur Finanzierung führt die Agentur für Arbeit durch. Vor Weiterbildungsbeginn muss der Qualifizierungsbonus bei der LabeW beantragt werden. Die LabeW übernimmt die Antragsprüfung und zahlt den Bonus bis zum letzten Monat der Weiterbildung aus. Dieser ist nicht steuerfrei und muss in der Einkommenssteuer angegeben werden. Weitere Informationen zum Qualifizierungsbonus erhalten Interessierte bei der Agentur für Arbeit, bei der LabeW und der Weiterbildungsberatung der Arbeitnehmerkammer Bremen.
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