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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Bremer Senat gibt grünes Licht für Ankauf der Scharnhorstkaserne durch Gewoba

12.03.2019

Der Bremer Senat hat heute (12. März 2019) den Ankauf und damit eine spätere Wohnbebauung von Teilen der Scharnhorstkaserne durch die Gewoba für rund 3,0 Millionen Euro bewilligt. Bremen hat für das Kasernengelände ein Vorkaufsrecht, was auf die Gewoba übertragbar ist. Die nächsten Schritte sind jetzt die Beteiligung der Baudeputation, des Haushalts- und Finanzausschusses sowie der zuständigen Gremien der Gewoba.

Bei einer endgültigen Freigabe des Kaufs kann die Gewoba rund 25.000 Quadratmeter Bauland für etwa 270 bis 300 Wohneinheiten erwerben. 30 Prozent davon sollen Sozialwohnungen werden. Auf 1500 Quadratmetern soll es Platz für Baugemeinschaften geben. Weitere 1500 Quadratmeter sollen bei einem späteren Mietpreis von 8,50 gedeckelt werden.

Dr. Joachim Lohse, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, bezeichnete den Senatsbeschluss „als einen wichtigen Schritt für weiteren bezahlbaren Wohnraum in Bremen. Es freut mich zudem, dass wir den Weg freigemacht haben, das Projekt gemeinsam mit der Gewoba zu entwickeln. Die Gewoba ist maßgeblich an weiteren Projekten in Huckelriede wie der Gartenstadt Werdersee und dem Cambrai-Dreieck beteiligt. Das wird sich städtebaulich positiv auswirken“, ist Senator Lohse überzeugt.

Die Verhandlungen mit dem Bund wurden unter Beteiligung von GeoInformation Bremen geführt. Der gutachterlich vom Bund festgestellte Kaufpreis beträgt rund 3,0 Millionen Euro. In einem weiteren Schritt wurde eine Einigung über die Anwendung der erst am 27. September 2018 neu in Kraft getretenen Verbilligungsrichtlinie erzielt. Danach führt sozialer Wohnungsbau zu Preisabschlägen von 25.000 Euro pro Wohneinheit. Die Wohnungen müssen innerhalb von fünf Jahren ab Eigentumsübergang bezugsfertig sein. Eine spätere Aufstockung ist möglich. Die Sicherstellung der Umsetzung des sozialen Wohnungsbaus erfolgt über die Wohnraumförderung Bremens. Die konkrete Höhe der Förderung wird unmittelbar vor Abschluss des öffentlich-rechtlichen Fördervertrags berechnet, wenn die Gesamtkosten feststehen. Darin wird der verbilligte Erwerb einfließen.

Derzeit laufen gutachterliche Untersuchungen zu Boden sowie Flora und Fauna an. Der Auslegungsbeschluss ist für Herbst 2019 vorgesehen, der Beschluss über den Bebauungsplan für Anfang 2020. Die Erschließung könnte demnach ebenfalls noch im kommenden Jahr beginnen. Grundlagen für die Planung sind die aktuelle städtebauliche Konzeption des Planungsbüros De Zwarte Hond (Stand Juni 2017) sowie die Ergebnisse der frühzeitig erfolgten Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung.