Der Bremer Senat hat heute (28. Februar 2023) einen aktuellen Bericht zur Wohnraumförderung von Maike Schaefer, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, verabschiedet. Darin fasst das Bauressort die bisher verabschiedeten Wohnraumförderprogramme, die damit verbundenen Maßnahmen und vor allem die daraus resultierenden geförderten Wohnungen zusammen. Bisher (Stand 31. Dezember 2022) wurden im Land Bremen für die beschlossenen Förderungsprogramme insgesamt 2.936 Wohnungen zur Förderung angemeldet, davon 2.770 in der Stadt Bremen und 166 in Bremerhaven. Eine Besonderheit ist das Projekt "Scharnhorstquartier". Der Senat hat hierzu in seiner Sitzung am 12. März 2019 zur Flankierung des Erwerbs der Konversionsfläche die Bereitstellung von zusätzlichen Wohnraumförderungsmitteln in Höhe von 6,3 Millionen Euro beschlossen.
Für die Förderung der insgesamt 2.936 Wohnungen werden Förderdarlehen in Höhe von insgesamt rund 201,73 Millionen Euro sowie Zuschüsse in Höhe von rund 17,30 Millionen Euro benötigt. Um sicherzustellen, dass ausreichend Sozialwohnungen gebaut werden, hat der Senat zudem am 28. August 2012 für die Stadt Bremen eine Sozialwohnungsquote beschlossen, wonach mindestens 25 Prozent der neu geschaffenen Wohnungen Sozialwohnungen sein müssen, wenn kommunale Grundstücke verkauft werden oder/und neues Baurecht geschaffen wird. Die Stadt Bremerhaven entscheidet im Einzelfall über den Anteil von Sozialwohnungen. Am 3. März 2020 hat der Senat sowohl die Erhöhung der Sozialwohnungsquote auf 30 Prozent als auch die Absenkung der Bagatellgrenze auf 20 Wohneinheiten beschlossen.
Dazu Bausenatorin Maike Schaefer: "Dadurch, dass die Bundesregierung zum Jahrtausendwechsel die Förderung des sozialen Wohnungsbaus nahezu vollständig eingestellt hat, laufen bundesweit immer mehr Wohnungen aus der Bindung heraus. Das schafft in vielen Kommunen massive Probleme beim bezahlbaren Wohnen. Bremen hat darauf gut reagiert. Mit der Gewoba und auch der Brebau in Bremen Stadt oder der Stäwog in Bremerhaven haben wir direkten Einfluss auf die Mieten von sehr vielen Wohneinheiten. Und durch die Wohnraumförderprogramme sowie die vorgeschriebene soziale Bindungsquote ist es uns gelungen, das Mietniveau in Bremen im Unterschied zu vergleichbaren Städten moderat zu halten. Das muss auch unser Anspruch für weitere Wohnraumförderprogramme sein."
Mit dem Wohnraumförderprogramm 2022 besteht außerdem erstmalig die Möglichkeit, Wohneinheiten zu fördern, die nach Fertigstellung in einem mittleren Mietpreissegment angeboten werden. Hierfür sind 3,5 Millionen Euro Darlehen und 0,7 Millionen Euro Zuschuss eingeplant, sodass bis zu 70 Wohneinheiten gefördert werden können.
Flankierend zu der Neubau- und Modernisierungsförderung hat der Senat am 15. Dezember 2020 beschlossen, für die Verlängerung von bestehenden Miet- und Belegungsbindungen bei geeigneten Objekten in der Stadt Bremen 1,5 Millionen Euro im Wohnraumförderprogramm 2020/2021 zur Verfügung zu stellen. Im Wohnraumförderprogramm 2022 sind für die Verlängerung von Miet- und Belegungsbindungen Zuschüsse in Höhe von 2,25 Millionen Euro vorgesehen.
Die Soziale Wohnraumförderung soll sich entsprechend den Vorgaben des Senats zu den beschlossenen Wohnraumförderprogrammen an folgende Zielgruppen richten:
Zur konkreten Versorgung dieser Zielgruppen wurden 383 Wohnungen mit einem Zimmer, 1089 mit zwei Zimmern, 377 Wohnungen mit drei Zimmern speziell für Alleinerziehende, weitere 192 Wohnungen mit drei Zimmern, 493 Wohnungen mit vier und mehr Zimmern und 127 rollstuhlgerechte Wohnungen gefördert. Darin enthalten sind die Bauvorhaben, die fertiggestellt sind, sich im Bau befinden oder bereits einen hinreichend konkreten Planungsstand haben. Es sind daher noch nicht alle von den beschlossenen Wohnraumförderungsprogrammen umfassten Bauvorhaben enthalten. Ebenfalls nicht enthalten sind die Wohneinheiten, die durch Verlängerung der auslaufenden Bindungen gefördert wurden.
Für das Genossenschaftsförderprogramm aus dem Jahr 2020 ist inzwischen eine Anpassung erfolgt, die am 20. September 2022 vom Senat und im Anschluss von der Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung beschlossen wurde. Das Programm richtet sich an Genossenschaften, die seit 2016 neu gegründet wurden, und beinhaltet zwei Förderwege. Im 1. Förderweg ist die maximale Inanspruchnahme von 40.000 beziehungsweise 60.000 Euro je Wohneinheit (je nach Bindungsdauer 40 oder 60 Jahre) in Abhängigkeit der wirtschaftlichen Erforderlichkeit bei gleichzeitiger Umsetzung von drei verschiedenen Mietpreissegmenten und der Umsetzung des KfW 40-Energiestandards möglich. Beim 2. Förderweg können pauschal 15.000 Euro je Wohneinheit ohne Mietpreisbindung bei Umsetzung des KfW 40-Energiestandards in Anspruch genommen werden.
Aktuell werden in zwei Projekten neu gegründete Genossenschaften gefördert:
Für die genannten Projekte werden aus dem Genossenschaftsförderprogramm voraussichtlich Fördermittel in Höhe von 2,13 Millionen Euro bewilligt.
Ansprechpartner für die Medien:
Jens Tittmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Tel.: (0421) 361-6012, E-Mail: jens.tittmann@umwelt.bremen.de