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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Bremer Senat will Erschließungsbeiträge für Altstraßen abschaffen

13.04.2023

Der Bremer Senat hat jetzt (11. April 2023) eine Änderung des Landesgesetzes zur Neuregelung von Erschließungsbeiträgen bei Straßen auf den Weg Richtung Bürgerschaft gebracht. Auf Initiative von Dr. Maike Schaefer, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, sollen insbesondere für etwa 400 bremische Straßen in Bremen-Nord, die 1939 aus preußischem Besitz nach Bremen eingemeindet wurden, keine Erschließungsbeiträge für die erstmalige Erschließung mehr erhoben werden können. Einige solcher Straßen existieren unter anderem auch in Hemelingen. Gleiches trifft zudem auf Straßen zu, die seit Inkrafttreten des Baugesetzbuches 1961 bautechnisch hergestellt und über 20 Jahre noch nicht abgerechnet wurden. Für die zwei Kommunen im Land Bremen tritt die Regelung zu den Straßen auf eingemeindetem Gebiet (Altstraßen) allerdings erst in Kraft, wenn die jeweilige Kommune hierzu eine Regelung durch ein Ortsgesetz trifft. Für die Stadtgemeinde Bremen hat der Senat auch dies auf den Weg gebracht. Nun ist es an den Stadtparlamenten und der Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung, die Donnerstag (13. April 2023) tagt, hierüber zu beschließen. Der Landtag muss in erster und zweiter Lesung über die Änderung des Landesgesetzes beschließen. Das wäre grundsätzlich noch in der Sitzung Ende April möglich.

"Ich hoffe sehr, dass sich die Bürgerschaft dieser Initiative anschließt und diese historisch bedingte Ungerechtigkeit beseitigt", sagt dazu Senatorin Schaefer. "Es kann nicht sein, dass wir immer wieder Menschen mit teilweise hohen fünfstelligen Beiträgen zur Kasse bitten, nur, weil sie ein Haus an einer Straße besitzen, die vor 1939 zu Preußen gehörte. Dabei müssen sich diese Menschen teilweise nach ihrem Hauskredit erneut verschulden und stehen vor einem Scherbenhaufen, was ihre Alterssicherung angeht. Ich finde, es ist an der Zeit, diesen Gebührenwahnsinn zu beenden." Schaefer äußerte sich auch zu den Kosten, die den Kommunen dadurch entstehen: "Natürlich kann man jetzt diese 400 Straßen mit einer Pauschalsumme für die Erschließungskosten multiplizieren und eine milliardenschwere Steuerverschwendung anprangern. Ich halte dem entgegen, dass wir ohnehin nur ein oder zwei dieser Straßen pro Jahr erneuern. Und zu einer solchen für eine Kommune leistbaren Kostenübernahme im Jahr sollte Bremen bereit sein, um die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Existenz zu schützen, die an einer Straße wohnen, die Bremen vor fast 85 Jahren eingemeindet hat."

Eine Prognose für in den nächsten Jahren tatsächlich anfallende Einnahmeausfälle ist schwierig zu treffen. Für die Stadtgemeinde Bremen gilt, dass in den vergangenen 20 Jahren insgesamt 25 Straßen als ersterschlossen abgerechnet wurden, wovon jedoch nur 14 unter die Neuregelungen für Altstraßen gefallen wären. Im Zeitraum der letzten zehn Jahre sogar nur eine Straße. Der umlagefähige Aufwand jener Straßen, welche in den vergangenen 20 Jahren unter die Neuregelungen gefallen wären, betrug insgesamt etwa acht Millionen Euro, also pro Jahr etwa 400.000 Euro. Hierbei wurden 90 Prozent der Erschließungskosten auf die Anlieger umgelegt. Der umlagefähige Aufwand der fraglichen Straßen betrug auf die letzten zehn Jahre umgelegt hingegen nur rund 278.000 Euro.

Die Neuregelung zu den Altstraßen wird im Zuge aufgrund ohnehin erforderlicher Änderungen des Landesgesetzes vorgenommen. Aus rechtsstaatlicher Sicht ist es nach neueren höchstrichterlichen Entscheidungen erforderlich, gesetzliche Regelungen anzupassen, um einen Ausgleich zwischen dem öffentlichen Interesse an der Erzielung von Einnahmen und dem berechtigten Interesse der Beitragspflichtigen an der Vorhersehbarkeit von Belastungen zu finden. Hierzu geben Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts aus den Jahren 2013, 2018 und 2021 Anlass.

Ansprechpartner für die Medien:
Jens Tittmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Tel.: (0421) 361-6012, E-Mail: jens.tittmann@umwelt.bremen.de