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Sonstige

Bremische Gleichstellungsstelle gibt Ratgeber zum Kindschaftsrecht heraus

08.02.2010

Wer eine Familie gründet und ein Kind zur Welt bringt oder es adoptiert, sollte sich mit den gesetzlichen Regelungen des Kindschaftsrechts auskennen. Besonders für Frauen und Männer, die sich trennen oder scheiden lassen, sind diese Regelungen sehr bedeutsam. Die Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau gibt deshalb einen neuen Ratgeber zum Kindschaftsrecht heraus, der alle aktuellen Änderungen berücksichtigt. Verfasst wurde die Broschüre „Informationen zum Kindschaftsrecht“ von A. Paula Heider, die als Rechtsanwältin tätig ist.

„Wir geben mit der Broschüre einen Überblick über die Rechtslage, damit sich alle interessierten und betroffenen Frauen und Männer auf die Neuregelungen einstellen können. Seit 2008 gilt beispielsweise ein neues Unterhaltsrecht, das einschneidende Veränderungen für getrennte Eltern mit sich gebracht hat“, erklärt die Juristin Brigitte Diekmann-Karg von der Bremischen Gleichstellungsstelle.

Die Inhalte des Ratgebers im Detail:
Mit der gesetzlichen Neuregelung zum Unterhaltsrecht ab 01.01.2008 wurde der Vorrang des Kindesunterhalts vor allen anderen Unterhaltsansprüchen geregelt. Ferner wurde der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder gesetzlich definiert und die Kindergeldverrechnung neu geregelt. Darüber hinaus wurde die Differenzierung bei den Unterhaltssätzen für Kinder in den alten und neuen Bundesländern aufgehoben.

Weitere Themenschwerpunkte sind das Sorge- und Umgangsrecht unter Einbeziehung der hierzu ergangenen Rechtsprechung, die Änderungen des familiengerichtlichen Verfahrens, die Änderungen im Abstammungsrecht, d.h. bei der Vaterschaftsfeststellung oder deren Anfechtung sowie bei der Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung. Dargestellt werden auch die Änderungen im Adoptionsrecht sowie die Rechtslage für Kinder aus binationalen Beziehungen.

Die Broschüre kann natürlich die juristische Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt zum persönlichen Einzelfall keinesfalls ersetzen. Sie ist als Gesamtüberblick und erste Orientierungshilfe gedacht.

Der Ratgeber „Informationen zum Kindschaftsrecht“ ist montags bis donnerstags zwischen 9 und 16 Uhr, freitags bis 14 Uhr, kostenlos in der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau, Knochenhauerstr. 20-25, 28195 Bremern erhältlich oder kann in Einzelexemplaren gegen die Einsendung einer 0,85-Euro-Briefmarke zugeschickt werden (bitte keine frankierten Briefumschläge mitschicken!).

Außerdem steht er auf der Website www.frauen.bremen.de unter Veröffentlichungen zum Herunterladen bereit.