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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Bremische Häfen für das ISPS Code Zeitalter gut gerüstet

02.07.2004

Häfensenator Perschau: „Bremische Häfen werden ihrem guten Ruf gerecht“

Mit der gestrigen Verabschiedung des Bremischen Hafensicherheitsgesetzes durch die Bremische Bürgerschaft hat Bremen punktgenau als erstes Küstenland in Deutschland die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 725/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen für die Hafenbereiche geschaffen.


Bremen konnte außerdem am 1. Juli 2004 der internationalen Schifffahrtsorganisation (IMO) und der Europäischen Kommission mitteilen konnte, dass die bremischen Häfen die im Internationalen Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (ISPS-Code) enthaltenen Regelungen erfüllen. 57 der 61 betroffenen Hafenanlagen in den bremischen Häfen haben einen genehmigten Gefahrenabwehrplan. Die vier noch ausstehenden Anlagen fertigen derzeit keine dem ISPS-Code unterliegenden Schiffe ab, werden aber trotzdem in der nächsten Woche ihre Pläne zur Genehmigung einreichen.


Die Genehmigungen konnten von der zuständigen Behörde erteilt werden, obwohl einige geplante Sicherheitsmaßnahmen wie Zäune noch nicht fertig gestellt sind, weil für die Zwischenzeit gleichwertige alternative Maßnahmen ergriffen werden.


Häfensenator Perschau: „Mein Dank gilt allen Beteiligten. Sie haben dafür gesorgt, dass trotz bisher fehlender Rechtsgrundlage so schnell die Voraussetzungen dafür geschaffen wurden, dass die bremischen Häfen international weiterhin als sicher angesehen werden. Sie sind damit wieder einmal ihrem guten Ruf gerecht geworden und können ihre Marktposition halten und weiter ausbauen.“


Beim Start in das ISPS Code Zeitalter lagen in Bremerhaven 22 Schiffe, die dem ISPS-Code unterliegen. Alle diese Schiffe entsprachen den neuen Anforderungen und konnten ein entsprechendes Zertifikat vorweisen.


In Bremen lagen acht Schiffe, von denen jedoch nur vier das „International Ship Security Certificate“ vorlegen konnten. Die anderen vier wurden einer Kontrolle unterzogen. Die zuständigen Behörden des jeweiligen Flaggenstaates wurden über die Nichteinhaltung der Vorschriften durch ihre Schiffe über das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie informiert.