Bürgermeister Jens Böhrnsen begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Regeln zur Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsgesetz. Böhrnsen: „Es ist erfreulich, dass diese Regelung für nichtig erklärt worden ist. Das Gesetz ist weit über das Ziel hinausgeschossen, es hat alle, wirklich alle unter einen Generalverdacht gestellt. Das Gericht hat mit der Formulierung „diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins“ eine sehr nachvollziehbare Beschreibung dessen gefunden, was viele Menschen umgetrieben hat. Die Intimsphäre, der private Bereich war gefährdet, scheibchenweise verloren zu gehen. Man musste sich gar keine konkreten Vorstellungen machen, wer auf welche Weise die gespeicherten Daten hätte missbrauchen können. Es war eben ein unbestimmtes Gefühl, da lagern Daten von mir, über die ich keinen Einfluss mehr habe.“
Auch Bürgermeisterin Karoline Linnert, Senatskommissarin für den Datenschutz, begrüßt das Urteil: „In einer Demokratie ist kein Platz für einen Big-Brother-Staat, der alles kontrolliert und beobachtet. Das Gericht hat mit seinem Urteil der Datensammelwut des Staates Grenzen gesetzt.