Sie sind hier:
  • Bürgermeister Bovenschulte: "Grundgesetzänderung schützt Rolle des Bundesverfassungsgerichts als Hüter der Verfassung"

Die Senatorin für Justiz und Verfassung | Senatskanzlei

Bürgermeister Bovenschulte: "Grundgesetzänderung schützt Rolle des Bundesverfassungsgerichts als Hüter der Verfassung"

20.12.2024

Bürgermeister Andreas Bovenschulte hat heute (Freitag, 20. Dezember 2024) im Bundesrat zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93 und 94) zur höheren Resilienz des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gesprochen. Der Bundesrat hat in seiner 1050. Sitzung diesem zustimmungspflichtigen Gesetz zugestimmt. Ziel der Grundgesetzänderung ist es, die bislang überwiegend nur in einem einfachen Gesetz geregelten zentralen Elemente des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz zu verankern. Damit soll sein Rang als Verfassungsorgan angemessen zum Ausdruck gebracht sowie gleichzeitig Bestrebungen vorgebeugt werden, welche die Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit in Frage stellen könnten.

Es sei gut und richtig, dass Bremen der Grundgesetzänderung und dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz zugestimmt habe, unterstrich Bürgermeister Andreas Bovenschulte in seiner Rede: "Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um das Bundesverfassungsgericht wetterfest gegen parteipolitische Einflussnahme aufzustellen. Damit es nicht zum Spielball demokratiefeindlicher Kräfte wird und seine Rolle als Hüter der Verfassung und Garant unserer Demokratie bewahren kann."

Bürgermeister Andreas Bovenschulte im Bundesrat: Grundgesetzänderung schützt Rolle des Bundesverfassungsgerichts als Hüter der Verfassung.
Bürgermeister Andreas Bovenschulte im Bundesrat: "Grundgesetzänderung schützt Rolle des Bundesverfassungsgerichts als Hüter der Verfassung." Foto: Senatspressestelle

Bürgermeister Bovenschulte weiter: "Das ist heute ein guter Tag für den Schutz und die Stärkung unserer Demokratie. Mit dem heute hier zur Beratung und Entscheidung vorliegenden Gesetzentwurf und der anstehenden Verfassungsänderung reagieren Bund und Länder auf die 'Justizkrisen' in Polen und Ungarn. Im Grundgesetz ist künftig explizit festgeschrieben, dass das Bundesverfassungsgericht unabhängig, selbständig und gegenüber den anderen Verfassungsorganen gleichrangig ist."

Zudem würde die seit Jahrzehnten bewährte Grundstruktur des Gerichts gesichert, insbesondere seine Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit seiner Richterinnen und Richter, so der Bürgermeister weiter. " Einer politisch motivierten Erweiterung des Gerichts durch einfaches Gesetz mit dem Ziel, der Regierungsmehrheit wohlgesinnte Richterinnen und Richter zu berufen, dem sogenannten 'court packing', schieben wir einen Riegel vor."

Der Bürgermeister unterstrich in seiner Rede, dass es wichtig sei, dass die "Bindungswirkung der Entscheidungen" (Art. 94 Grundgesetz) festgeschrieben werde. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind somit für alle Staatsorgane, Gerichte und Behörden verbindlich. Dies sichert, dass Verfassungsgerichtsurteile umgesetzt werden und die Verfassung in ihrer höchsten Stellung respektiert wird. Weiter gestärkt werde die Unabhängigkeit des obersten Gerichts, indem "wir die Grundlage für den 'Ersatzwahlmechanismus' schaffen, um einer obstruktiven Sperrminoritäten bei der Wahl der Verfassungsrichter sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat den Boden zu entziehen", so Bovenschulte.

Der Bürgermeister bemängelte, dass im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt wurde, dass das Bundesverfassungsgerichtsgesetz künftig nur mit Zustimmung der Länder verändert werden könne. Dies hätten die Länder mit großer Einmütigkeit vorgeschlagen und es wäre sachgerecht gewesen, da das Gericht grundlegende Bedeutung für das Bund-Länder-Verhältnis habe.

Justizsenatorin Claudia Schilling: "Die Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts ist ein zentrales Anliegen über alle Parteigrenzen hinweg und ich freue mich sehr, dass heute ein entscheidender Schritt gelungen ist, das Bundesverfassungsgericht vor Demokratiefeinden zu schützen. Es erschließt sich aber nach wie vor nicht, warum zukünftige Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes nicht der Zustimmung der Länder bedürfen sollten. Hier besteht nach wie vor die Möglichkeit, das Gericht durch gezielte Eingriffe in seinem Verfahrensrecht und seiner Struktur lahmzulegen. Das Bundesverfassungsgericht als Verfassungsorgan ist für die Länder nicht weniger wichtig als für den Bundestag. Daher wäre eine notwendige Zustimmung der Länder zu zukünftigen Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes nur konsequent. Dies gilt umso mehr, als sich der Föderalismus und die Länder als Bollwerk des Rechtsstaats bewährt haben."

Bovenschulte betonte, dass Bremen weiter dafür streiten werde, dass die Länderkammer bei Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes die angemessen und zielführend richtige Rolle in Form eines Zustimmungsgesetzes erhalten werde.

Achtung Redaktionen:
Das Manuskript der Rede ist als PDF zum Download (pdf, 369.9 KB) angehängt.
Die Pressestelle des Senats stellt außerdem hier einen Video-Mitschnitt der Rede zur Verfügung.

Die Pressestelle des Senats bietet Ihnen das Foto zu dieser Mitteilung zur honorarfreien Veröffentlichung an. Foto: Senatspressestelle
Foto-Download (jpg, 592.8 KB)

Ansprechpersonen für die Medien: