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Senatskanzlei

Bürgermeister Bovenschulte zu 75 Jahre Grundgesetz: "Eine Demokratie braucht überzeugte Demokratinnen und Demokraten"

23.05.2024
Bundespräsident Steinmeier spricht zur Eröffnung des Festaktes in Berlin.
Bundespräsident Steinmeier hat zum Festakt geladen.

Heute vor 75 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde in Bonn das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündet. 75 Jahre, in denen das Grundgesetz Freiheit, Frieden und Demokratie ermöglicht hat. Diese Erfolgsgeschichte wurde heute (23. Mai 2024) mit einem Festakt in Berlin gefeiert. Für Bremen hat der Präsident des Senats, Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte, daran teilgenommen.

Bürgermeister Bovenschulte: "Eine freiheitliche Demokratie kann ohne eine gute Verfassung nicht blühen, wachsen und gedeihen. Unser Grundgesetz ist eine solche Verfassung, seit 75 Jahren umsichtig gehütet vom Bundesverfassungsgericht und föderal abgestützt und verstärkt durch die Verfassungen der sechzehn Bundesländer. Insofern: Happy Birthday, liebes Geburtstagskind!"

Bovenschulte unterstrich, dass diese Geschichte keine Selbstverständlichkeit sei: "Allerdings wissen wir auch: Der moderne Staat lebt von gesellschaftlichen Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Ohne Menschen, die im Alltag für Freiheit, Menschenwürde und Solidarität einstehen, die Gemeinsinn und sozialen Zusammenhalt leben, ist die beste Rechtsordnung nur eine leere Hülle. Eine Demokratie braucht überzeugte Demokratinnen und Demokraten. Daran und dafür zu arbeiten ist die wichtigste Aufgabe jeder Politik – in Bund, Ländern und Kommunen, aber auch auf europäischer Ebene."

Bürgermeister Andreas Bovenschulte.
Bürgermeister Andreas Bovenschulte. Foto: Senatspressestelle

Das Grundgesetz
Das Grundgesetz ist die Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland. Die Mitglieder des Parlamentarischen Rats auch "Mütter und Väter des Grundgesetzes“ legten nach der Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten besonderen Wert auf die Sicherung der Grundrechte, die Gewaltenteilung und den föderalen Staatsaufbau.

In den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes sind die "Grundrechte" festgeschrieben. Herausragend ist dabei die Betonung der Würde des Menschen in Artikel 1. Die Grundrechte garantieren Meinungs- und Pressefreiheit, Glaubensfreiheit oder Gleichberechtigung. In Artikel 20 sind die Prinzipien für die Staatsstruktur festgeschrieben: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat." Die weiteren Artikel enthalten allgemeine Regelungen zu Bund und Ländern, Vorgaben zu den einzelnen Verfassungsorganen wie Bundesregierung und Bundestag, zur Gesetzgebung, zur Verwaltung des Landes, zur Rechtsprechung und zum Finanzwesen.

Demokratiefest für Bürgerinnen und Bürger
Auf den Staatsakt heute folgt ein dreitägiges Demokratiefest des Bundes (24. – 26. Mai 2024) für Bürgerinnen und Bürger. Die Bundesregierung hat dazu auch Informationsfahrten für jeweils eine Jugendgruppe aus den Bundesländern organisiert. Aus Bremen und Bremerhaven nehmen 26 Jugendliche teil. Betreut werden sie von Dr. Adrienne Körner vom Landesinstitut für Schule in Bremerhaven.

An dem Fest nehmen auch die 16 Bundesländer teil. Im Tiergarten, in direkter Nachbarschaft zu Bundestag und Bundeskanzleramt, werden sich die Länder mit einem bunten Programm aus Information, Unterhaltung sowie Kultur und landestypischer Kulinarik präsentieren.
Mehr zum Bremer Programm auf dem Demokratiefest in der Pressemitteilung vom 16. Mai.

Ansprechpartner für die Medien:
Christian Dohle, Pressesprecher des Senats, Tel.: (0421) 361- 2396, E-Mail: christian.dohle@sk.bremen.de