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Der Senator für Finanzen

Bürgschaftsangebot für Unternehmen ausgeweitet

09.06.2009

Der Senator für Wirtschaft und Häfen und die Senatorin für Finanzen teilen mit:

Der Senat hat heute (09.06.2009) beschlossen, die Finanzierungsbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen im Land Bremen zu verbessern. „In den Zeiten der Kapitalmarktkrise wollen wir ein positives Zeichen für den bremischen Mittelstand setzen“, so Wirtschaftssenator Ralf Nagel. Konkret wird der Handlungsspielraum der Bürgschaftsbank Bremen GmbH vergrößert. Die Bürgschaftsobergrenze der Bürgschaftsbank wird von derzeit 750 Tausend Euro auf 1,25 Millionen Euro je Bürgschaftsfall erhöht. Die bisher differenzierten Verbürgungsgrade (60% bis 80%) werden auf generell 80 Prozent erhöht. Die Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bremen GMBH sind weitgehend durch Rückbürgschaften des Bundes und des Landes Bremen abgesichert Die Verbesserung des Bürgschaftsinstruments steht in Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II.


„Selbstverständlich werden nach wie vor nur Bürgschaften für betriebswirtschaftlich tragfähige Vorhaben übernommen“, erklärt Finanzsenatorin Karoline Linnert. „Da jeder Einzelfall geprüft wird, ist das Risiko für den bremischen Haushalt überschaubar und begrenzt. Das zeigt die Erfahrung der vergangenen Jahre.“ Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landes wird sich in der nächsten Sitzung mit der Angelegenheit abschließend befassen.