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Der Senator für Inneres und Sport

Bund, Länder und der Sport wollen gemeinsamen Anti-Doping-Kampf intensivieren

29.08.2006

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble im Gespräch mit dem SMK-Vorsitzenden Thomas Röwekamp und DOSB-Präsident Thomas Bach

Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble hat sich am Dienstag (29.8.2006) in Berlin mit Dr. Thomas Bach, dem Präsidenten des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und Thomas Röwekamp, dem Vorsitzenden der Sportministerkonferenz der Länder (SMK), über sportpolitische Fragen ausgetauscht. Im Mittelpunkt stand die Erörterung möglicher Maßnahmen bei der Intensivierung des gemeinsamen Anti-Doping-Kampfes. Dabei wurde die Einführung eines Straftatbestands „Sportbetrug“ abgelehnt. Die Vor- und Nachteile eines Straftatbestands für Sportlerinnen und Sportler, die im Besitz von Dopingmitteln sind, wurden intensiv diskutiert und bedürfen der weiteren Prüfung unter juristischen, internationalen und unter Gesichtspunkten der Effizienz.

„Der nationale und internationale Kampf gegen Doping muss mit noch größerer Härte geführt werden. Dabei geht es mir zum jetzigen Zeitpunkt darum, ergebnisoffen über die Möglichkeiten der Ausweitung des Anti-Doping-Kampfes mit den Partnern im Sport und in der Politik zu sprechen“, erklärte Schäuble. Unter den drei Gesprächspartnern herrschte Einigkeit darüber, dass die „strict-liability“ im Sportsystem nicht gefährdet werden darf.

Bach betonte:„Sport und Staat arbeiten an einem gemeinsamen Weg für ein gemeinsames Ziel: den verbesserten Kampf gegen Doping. Es gilt, die Möglichkeiten der staatlichen Ermittler zu stärken, damit diese an Hintermänner und Netzwerke des Dopings herankommen. Die so gewonnenen Erkenntnisse versetzen den Sport mit seinen direkteren Sanktionsmöglichkeiten im Sinne der „strict-liability“-Regelung - also ohne Unschuldsvermutung und zusätzliche Instanzen - in die Lage, überführte Doping-Täter schnell und ohne Umwege zu sperren. Aktuell sieht sich der DOSB angesichts der heute erfolgten Razzien in seiner Haltung bestätigt, dass auch die bestehenden Regelungen und Gesetze den Kampf gegen Doping ermöglichen. Trotzdem wollen wir Verschärfungen, damit der Anti-Doping-Kampf mit härteren Bandagen geführt werden kann. Diese Position wird von einer breiten Mehrheit im deutschen Sport getragen.“

Dabei plädierte der DOSB-Präsident in Übereinstimmung mit seinen Gesprächspartnern für hohe Haftstrafen für gewerbs- und bandenmäßigen Handel mit Dopingsubstanzen sowie für die Einführung von Kennzeichnungspflichten für verbotene Substanzen, die Aufhebung der Warenverkehrsfreiheit für Dopingmittel oder das Verbot des Versandhandels mit Dopingmitteln. Ziel sei es, den staatlichen Ermittlern den Einsatz von Methoden wie Telefonüberwachung oder Durchsuchungen zu ermöglichen und so das Umfeld und Netzwerke von Doping-Tätern effektiver bekämpfen zu können.

Der SMK-Vorsitzende, Bremens Sportsenator Röwekamp, verwies auf die gefährdenden Aspekte für die Gesundheit der Menschen: „Es geht mir darum, das gesamtgesellschaftliche Problem des Missbrauchs von Medikamenten vor allem auch im Breiten- und Freizeitsport in den Griff zu bekommen. Der Nutzer solcher Mittel ist immer auch Täter.“

Einigkeit bestand über die Inhalte eines DOSB-Forderungskatalogs, den Bach erneut vorstellte. Die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, bei denen das für den Anti-Doping-Kampf erforderliche Know-How gebündelt werde, muss umgesetzt werden. Die Einbeziehung anaboler Steroide in das Betäubungsmittelgesetz mit dem Ziel, deren Besitz für strafbar zu erklären, soll gutachterlich auf die pharmakologische, juristische und praktische Machbarkeit geprüft werden.

Eine Änderung des Arzneimittelgesetzes soll auch die so genannte „Regelüberwachung“ von Fitnessstudios ermöglichen. Bei Nichteinhaltung von Mindeststandards bei der Anti-Doping-Bekämpfung durch Sportverbände sollen im Rahmen der öffentlichen Förderung Sanktionen verhängt werden können. Der Informationsaustausch zwischen Sportverbänden und Staatsanwaltschaften soll in beiden Richtungen verbessert werden. Zivilrechtlicher Sanktionsmaßnahmen und arbeitsrechtlicher Bestimmungen wie zum Beispiel Vertragsstrafen, wie von einigen Sportverbänden angedacht, können zusätzliche geeignete Mittel sein.

Schäuble, Bach und Röwekamp unterstrichen die Notwendigkeit, die Nationale Anti-Doping-Agentur zu stärken und das System der Doping-Kontrollen weiter zu entwickeln. Zudem unterstützten sie die Bemühungen auf internationaler Ebene, den WADA-Code so zu verändern, dass die Höchststrafe von zwei Jahren bei einem Erstvergehen auf vier Jahre erhöht wird.