In einem offenen Brief kritisieren die grünen Umwelt- und Agrarministerinnen und -minister den Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt
14.10.2016"Der Gesetzentwurf von Bundesminister Christian Schmidt ist ein Rückschritt und eine Abkehr vom bisherigen Kurs: Wir hatten uns im Frühjahr dieses Jahres bereits grundsätzlich auf Eckpunkte mit ihm verständigt. Mit dem besprochenen Kompromiss hätten wir eine bundeseinheitliche Lösung für das Anbauverbot gentechnischer veränderter Pflanzen (GVO) in Deutschland umsetzen können. Umso mehr sind wir verwundert über den nun vorgelegten Entwurf", sagt Bremens Umweltsenator Joachim Lohse zum Gesetzentwurf aus Berlin. "Gentechnisch veränderte Pflanzen stellen eine Gefahr für die Biodiversität und Artenvielfalt dar. Darum sollten einzelne Lösungen einzelner Bundesländer verhindert werden."
In einem offenen Brief an den Bundeslandwirtschaftsminister zeigen sich die grünen Umwelt- und Agrarministerinnen der Länder Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen enttäuscht über den vorgelegten Gesetzentwurf, mit dem zukünftig der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland geregelt werden soll.
"Der jetzt den Ländern vorgelegten Gesetzentwurf baut unnötige Hürden für das Anbauverbot auf. Zusätzlich verlagert er die Begründungslast für die Verbote wieder vollständig auf die Länder. Damit ist eine bundeseinheitliche Lösung wieder in weite Ferne gerückt und ein Flickenteppich an einzelnen Länderregelungen wird wieder wahrscheinlicher", kritisieren die Ministerinnen und Minister in ihrem Brief an den Bundesminister.
Der Streit zwischen Bund und Ländern bei der Umsetzung der sogenannten EU-Opt out-Richtlinie währt bereits seit längerem. Die Richtlinie ermöglicht es den Mitgliedstaaten, ihr Hoheitsgebiet vom GVO-Anbau auszunehmen zu lassen bzw. den Anbau zu verbieten. Im vergangenen Jahr hatte der Bundesrat bereits einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der den Bund in der Verantwortung für ein bundeseinheitliches und rechtssicheres Anbauverbot sah. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe der Agrarministerkonferenz mit Vertretern des Bundeslandwirtschaftsministeriums war im Frühjahr 2016 dann ein Kompromiss ausgearbeitet worden, der sowohl von der Agrar- als auch der Umweltministerkonferenz getragen wurde. Der nun vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Gesetzentwurf trägt diesem Punkt in wesentlichen Punkten nicht Rechnung.
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