Senatorin Bernhard: "Erster gemeinsamer Schritt einer Reform der Krankenhausstruktur"
22.11.2024Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) war heute (22. November 2024) ein Schwerpunkt der 1049. Bundesratssitzung. Die Mehrheit der Länder stimmte gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Auch Bremen votierte dagegen. Damit kann das KHVVG zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, eine flächendeckende und effizientere medizinische Versorgung sowie die Entbürokratisierung zählen zu den Kernzielen der Reform.
Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, betonte in ihrer Rede vor dem Plenum die zwingende Notwendigkeit einer grundsätzlichen Krankenhausreform: "An der Realität kommen wir alle nicht vorbei: Der Pflegenotstand, der Ärztinnen- und Ärztemangel, der demographische Wandel, die Landflucht, der bauliche Zustand und die technische Ausrüstung unserer Krankenhäuser in Kombination mit einer überholten ineffizienten Struktur dulden keinen weiteren Aufschub des vorliegenden Reformvorhabens. Denn nicht zuletzt schlägt die aktuelle Situation auf die Qualität der Gesundheitsversorgung massiv durch. Mit der Reform verbinden wir die zwingend notwendigen strukturellen Anpassungsprozesse in der deutschen Krankenhauslandschaft. Sie werden kanalisiert und planbarer."
Zudem warnte Senatorin Bernhard vor einem Scheitern der Reform: "Klar ist: Wenn dieses Gesetz jetzt nicht kommt, wird es sehr lange dauern, bis wir wieder ähnlich weit sind – mit allen Konsequenzen für die derzeit rund 1.800 Krankenhäuser, ihren fast 1,4 Millionen Beschäftigten und jährlich 17 Millionen Patientinnen und Patienten. Wenn wir jetzt nichts regeln, geht es weiter mit der 'kalten Strukturreform'. Dann werden Krankenhäuser schließen, die wir erhalten möchten, und andere Krankenhäuser werden Geschäftsmodelle ausbauen, die wir eigentlich einschränken möchten. Entweder wir gestalten die Neuordnung der Krankenhauslandschaft, oder sie kommt einfach durch den unkontrollierten Kostendruck."
Bernhard appellierte an das Plenum: "Lassen Sie uns gemeinsam diesen ersten Schritt einer Reform der Krankenhausstruktur machen – und zwar noch vor Ende der Legislatur." Folgen der Reform werden "insbesondere eine erhebliche Spezialisierung und Konzentration und ein Ambulantisierungsschub sein." Aufgabe der aktuellen und der kommenden Bundesregierung sei deshalb auch eine dringend notwendige Reformierung der ambulanten Versorgung, so die Gesundheitssenatorin.
Mit dem Gesetz wird das auf Fallpauschalen basierende System in Teilen durch eine Vorhaltevergütung abgelöst, die die finanziellen Folgen von geringen Fallzahlen abfedert. Das ist gerade für die Stadtstaaten von Bedeutung, die einen hohen Anteil bei der Umlandversorgung gewährleisten. Zudem ergeben sich durch die Reform verbesserte Möglichkeiten, durch ambulante Leistungen Erlöse zu erzielen. Auch stehen den Krankenhäusern durch das KHVVG in 2025 finanzielle Unterstützungen zu, etwa für die Refinanzierung der Tarifsteigerungen für alle Berufsgruppen in 2024 und 2025 sowie zusätzliche und deutliche höhere Zuschläge für die Geburtshilfe und Kinderheilkunde.
Der Bundestag hatte das KHVVG am 17. Oktober 2024 beschlossen. Mit dem Inkrafttreten des KHVVG ist das Gesetz noch nicht umgesetzt. Dafür müssen erst die geplanten Rechtsverordnungen zu den Leistungsgruppen und Mindestvorhaltezahlen Anfang 2027 in Kraft treten. Diese Verordnungen bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. Dort haben die Länder also noch Spielraum, auf die Reform einzuwirken.
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