Justizsenatorin Schilling: Ein starkes Signal für unseren Justizvollzug
22.10.2019Die Resozialisierung Gefangener ist nicht nur eine Pflicht des Staates, sondern auch ein klares Recht der Gefangenen. Das hat das Bundesverfassungsgericht jüngst (Aktenzeichen 2 BvR 1165/19, 2 BvR 681/19, 2 BvR 650/19) noch einmal hervorgehoben.
In den drei Fällen hatten sich Inhaftierte dagegen gewehrt, dass ihnen sogenannte Ausführungen verwehrt wurden. Das sind Vollzugslockerungen, bei denen die Gefangenen – je nach Fall auch durch Justizvollzugsbeamte begleitet – für einen begrenzten Zeitraum das Gefängnis verlassen können.
„Das Bundesverfassungsgericht stärkt mit seiner Entscheidung nicht nur die Rechte der Gefangenen, sondern auch die Praxis des Bremer Justizvollzugs. Wir bekennen uns hier klar zu dem Ziel, die Gefangenen zu einem zukünftigen Leben ohne Straftaten zu befähigen. So gewährleisten wir auch langfristig die Sicherheit der Bevölkerung. Der erste Tag in der Haft muss auf den ersten Tag nach der Haft vorbereiten. Durch die vorbildliche Arbeit der Kolleginnen und Kollegen des Justizvollzuges stellen wir sicher, dass Resozialisierung nicht nur ein hehres Ziel, sondern gelebte Praxis ist - sowohl hinter den Gefängnismauern als auch außerhalb, durch sogenannte begleitete Ausführungen“, betont Bremens Senatorin für Justiz und Verfassung, Dr. Claudia Schilling.
Bedeutung hätten die drei aktuellen Entscheidungen zudem für die Personalausstattung der deutschen Haftanstalten. Schilling: „Die Entscheidung des Gerichts ist eindeutig: Der mit den sogenannten Ausführungen verbundene personelle Aufwand sei schlicht hinzunehmen, bestätigten die Richter. Für den Bremer Justizvollzug wird dadurch einmal mehr deutlich: Unsere Forderung von mindestens 260 Beschäftigten im Allgemeinen Vollzugsdienst für die JVA Bremen ist auch angesichts der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts unabdingbar - im Sinne der Resozialisierung und auch im Sinne der Entlastung der Kolleginnen und Kollegen in der JVA. Resozialisierung ist Verfassungsauftrag und kein Luxus, den man sich je nach Kassenlage gönnt.“
Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Koch, Pressesprecher bei der Senatorin für Justiz und Verfassung, Tel.: (0421) 361-10425, E-Mail: matthias.koch@justiz.bremen.de