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Der Senator für Inneres und Sport

Bundesverwaltungsgericht untersagt geplante Abschiebung eines 37-jährigen Islamisten

Amtsgericht verfügte am Donnerstagabend Freilassung des Mannes / Innensenator Mäurer: "Zwei fatale Entscheidungen / Wir halten am Ziel der Abschiebung fest"

17.11.2017

Der seit März in Bremen in Abschiebehaft einsitzende Oussama B. musste am Donnerstagabend nach einem Beschluss des Amtsgerichtes Bremen auf freien Fuß gesetzt werden. Ursprünglich hatte die Innenbehörde geplant, den 37-Jährigen am heutigen Tag nach Algerien abzuschieben. Dies hatte ihr jedoch das Bundesverwaltungsgericht am 13. November per einstweiliger Anordnung untersagt. Die Polizei hatte sich auf diesen Fall umfassend vorbereitet. Oussama B. wurden zudem mit seiner gestrigen Freilassung engmaschige Meldeauflagen und starke, räumliche Beschränkungen auferlegt.

Innensenator Ulrich Mäurer: "Die Folgen dieser gerichtlichen Entscheidung sind fatal. Wenn das Schule macht, wird die Bundesrepublik zum sicheren Hafen für ‚gefährliche Personen‘. Der Bundesregierung ist seit langem bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht weitgehende Zusicherungen Algeriens für ‚gefährliche Personen‘ vor ihrer Abschiebung einfordert", so Innensenator Ulrich Mäurer. Zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hatte im Sommer umfangreiche Zusicherungen seitens Algeriens eingefordert, dass Oussama B. nach seiner Abschiebung keine unmenschliche Behandlung in seinem Heimatland drohen dürfe. Die erfolgten Zusicherungen Algeriens hatte nun das Bundesverwaltungsgericht als nicht ausreichend bewertet.

Mäurer: "Die Länder werden mit dieser Problematik weitgehend allein gelassen." Es fehle über den Einzelfall hinaus ein dezidiertes Rücknahmeabkommen mit Algerien. Mäurer weiter: "Wir haben bundesweit inzwischen eine Vielzahl von algerischen Staatsangehörigen, die ausreisepflichtig sind und deren Abschiebungen sich als mühsam oder gar unmöglich herausstellen." Im Falle einer "gefährlichen Person" aus dem radikal-islamistischen Spektrum, wie bei Oussama B., sei dies umso bitterer.

Das Migrationsamt wird noch heute Rechtsmittel gegen die Freilassung einlegen. Mäurer: "Ich habe keinerlei Verständnis dafür, dass sich das Amtsgericht bei seiner Entscheidung am Donnerstag nicht mit der Gefährlichkeit des Mannes auseinander gesetzt hat, sondern ihn aus rein formalen Gründen auf freien Fuß gesetzt hat."
In dem Zusammenhang verwies Mäurer darauf, dass das Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Bremer Islamisten noch ausstehe. "Wir werden alle Möglichkeiten nutzen, die uns rechtlich zur Verfügung stehen und halten ganz klar weiter an dem Ziel fest, den Mann nach Algerien abzuschieben."

Der in Algier geborene Oussama B. gilt den Sicherheitsbehörden seit langem als bekennender Islamist. B. hatte wiederholt gegen seine Haftbedingungen, wie auch gegen seine geplante Abschiebung geklagt. Die Innenbehörde will den Mann seit März dieses Jahres wegen Vorliegens einer terroristischen Gefahr nach dem Paragrafen 58a des Aufenthaltsgesetzes abschieben. Oussama B. war bereits in Frankreich wegen der Drohung mit der Verübung eines terroristischen Anschlags zu einer Haftstrafe verurteilt worden. In Bremen galt er als einer der Anführer einer radikal-islamischen Gruppierung, die unter anderem den Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz öffentlich für gut befunden hatte. Zudem soll er Gläubige in einer Bremer Moschee mit dem Tode bedroht und sich zum sogenannten islamischen Staat bekannt haben.