Marktüberwachungsbehörden überprüfen Händlerpflichten zum Energielabel
19.09.2016In einer konzertierten Aktion überprüfen die Marktüberwachungsbehörden in dieser Woche (19. bis 23. September 2016) in ganz Deutschland die Händlerpflichten zum Energielabel. Das Energielabel versetzt die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage, auf einfache Weise die wichtigsten Kenngrößen zum Verbrauch an Energie und anderen Ressourcen beim Kauf von Produkten zu vergleichen. In der geplanten Aktion prüfen die Behörden, ob die Händler das Label wie vorgeschrieben an bestimmten Produkten gut sichtbar angebracht haben.
Die flächendeckende Überwachungsaktion soll die Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer für die große Bedeutung des Energielabels im Hinblick auf eine umweltbewusste Kaufentscheidung der Verbraucher sensibilisieren. Die Marktüberwachungsbehörden aller 16 Bundesländer überprüfen hierbei Haushaltsgeräte und Verbraucherprodukte wie z. B. Fernseher, Geschirrspüler, Kühlschränke und Reifen. Neben dem Präsenzhandel werden auch im Onlinehandel Überprüfungen durchgeführt.