01.10.2003
Ulrike Hauffe: Es gibt noch viel zu tun
Der Senat hat am gestrigen Dienstag (30.9.2003) seinen Bericht zur Frauenförderung in der Bremer Verwaltung 1998 bis 2002 vorgelegt. Dazu erklärt die Bremer Landesbeauftragte für Frauen, Ulrike Hauffe:
„Ich begrüße die Vorlage des Berichts, da er einen detaillierten Einblick in die Situation der Frauen im öffentlichen Dienst des Landes gibt und die Basis für weitere notwendige Schritte auf dem Weg zur Gleichstellung von Frauen darstellt,“ so die Bremer Landesbeauftragte für Frauen Ulrike Hauffe.
Der Frauenanteil im Kernbereich der bremischen Verwaltung betrug im Jahr 2002 52,2 %, zieht man allerdings hiervon die abwesenden Beschäftigten – zu 83,7 % sind es Frauen, die sich z.B. in Elternzeit befinden – ab, so arbeiten 47 % Frauen im öffentlichen Dienst.
Der Frauenanteil an den Beamten hat sich nicht verbessert. Insgesamt sind nach wie vor nur 22% der Frauen verbeamtet, jedoch 50% der Männer. Dies kann nicht allein auf den hohen Männeranteil bei Polizei, Feuerwehr und Strafvollzug zurückgeführt werden, weil diese männlichen Beschäftigten nur 7,6% aller Beschäftigten ausmachen.
Auch bei den Laufbahnen hat sich wenig verändert. Nach wie vor arbeiten 44% der Frauen im mittleren Dienst. Im höheren Dienst ist ihr Anteil auf 13% gestiegen. 10,9% der Frauen, aber nur 2,6% der Männer befinden sich im einfachen Dienst. Die Beförderungen und Höhergruppierungen haben dieser ungleichen Verteilung nicht entgegengewirkt, im Gegenteil: Von A 9 (Grundgehalt knapp 1.900,- € in der Eingangsstufe) an aufwärts waren Frauen beim Wechsel in eine höhere Entlohnungsstufe unterrepräsentiert. „Gerade in Zeiten geringer Neueinstellungen im öffentlichen Dienst müssen Beförderungen stärker als bisher dafür genutzt werden, dass sich der Frauenanteil in Leitungspositionen erhöht,“ betont Ulrike Hauffe. Bei den Stellenbesetzungen fiel der Frauenanteil mit 59 % relativ hoch aus. Auch wenn mehr Frauen als Männer nur befristetet eingestellt worden sind, zeigt diese Zahl für Ulrike Hauffe eine positive Tendenz.
Der Bericht gibt an, dass 34 % der Führungspositionen von Frauen besetzt sind. Bei der Berechnung fällt aber auf, dass bereits bei relativ niedrigen Entlohnungsstufen angesetzt wird. Bei Positionen ab A 16 aufwärts, also bei einem Grundgehalt von rund 4.200,- € in der Ein-gangsstufe, beträgt der Frauenanteil nur noch 11 %.
Bezüglich der Ausbildungssituation in der bremischen Verwaltung weist Ulrike Hauffe darauf hin, dass es immer noch sogenannte Männerberufe gibt, in denen bedauerlicherweise keine Frauen angestellt wurden. Die Gleichstellungsstelle hatte bereits beim letzten Bericht hierzu ein gezieltes Werbekonzept gefordert.
Bezüglich der Entsendung von Frauen in Gremien scheint sich die Lage etwas zu verbessern. Allerdings wurde in dem Controllingbericht noch kein einheitlicher Gremienbegriff verwendet.
Das Landesgleichstellungsgesetz schreibt vor, dass in allen Dienststellen zur Verbesserung der Situation von Frauen Frauenförderpläne mit präzisen Zielen und Zeitvorgaben aufgestellt und jährlich aktualisiert werden sollen. Dies ist auch 13 Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes nur in rund der Hälfte der Dienststellen der Fall.
„Der Bericht gibt keinen Anlass, sich bequem zurückzulehnen und darauf zu warten, dass sich die Gleichstellung der Frauen von selbst einstellt. Die über 350 Widersprüche von Frauenbeauftragten in den fünf Jahren zeigen, dass Benachteiligungen von Frauen noch nicht überwunden sind. Insgesamt ist festzustellen, dass sich die Situation der weiblichen Beschäftigten im öffentlichen Dienst nur sehr langsam verbessert. Die Landespolitik muss ihren Handlungsspielraum trotz der Finanzsituation deutlicher für die Frauen nutzen,“ erklärte Ulrike Hauffe.
Das Landesgleichstellungsgesetz schreibt die Erstellung eines Personalcontrollingberichts vor. Er gibt unter anderem Auskunft über Personalbestand, Leitungsfunktionen, Beförderungen und Stellenbesetzungen, Ausbildung, Fort- und Weiterbildung von Frauen, sowie zur Personalstruktur nach Alter und Familienstand. Der Bericht umfasst die Dienststellen des Landes, die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sowie Eigenbetriebe, Sonderhaushalte und weitere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts. Auch weitere Institutionen wie z.B. die AOK, die Kassenärztlich Vereinigung und Kammern sind inzwischen in die Berichterstattung einbezogen worden.