Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat in seiner gestrigen Sitzung (10. Mai 2022) Änderungen zur Isolationsregelung beschlossen. Außerdem wurden Testregeln für vulnerable Einrichtungen klargestellt. Bevor diese Änderungen in Kraft treten können, muss die Bremische Bürgerschaft diesen zustimmen.
Die Änderung der Isolationsregelung betrifft das Ende der Corona-Isolation. Die Isolation von positiv Getesteten endet demnach frühestens nach fünf Tagen mit einem verpflichtenden Corona-Test. Nur mit einem negativen Testergebnis darf die Isolation beendet werden. Ein automatisches Ende nach zehn Tagen entfällt. Dazu Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: "Viele Infizierte sind aktuell bereits nach fünf Tagen wieder negativ und nicht mehr ansteckend. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen lange ein positives Ergebnis vorliegt. Mit unserer jetzigen Regelung, dass für das Ende der Isolation zwingend ein negativer Test vorliegen muss, verhindern wir, dass ansteckende Personen die Isolation frühzeitig beenden." Als Tests zum Ende der Isolation sind Antigenschnelltests in Testzentren oder PCR-Tests zugelassen.
Mit einer anderen Änderung der Verordnung wurde klargestellt, dass auch Jugendliche unter 16 Jahren einen negativen Test nachweisen müssen, wenn sie eine vulnerable Einrichtung betreten. Ausnahmen von der Testpflicht existieren für vollständig geimpfte oder genesene Personen.
Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de