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Corona-Krise: Senat fasst bislang erlassene Allgemeinverfügungen zu einer Rechtsverordnung zusammen und erlässt Bußgeldkatalog

Infizierte Personen müssen 400 Euro zahlen, wenn sie ihre Wohnung verlassen

03.04.2020

Der Senat hat heute (03.04.2020) auf Initiative der Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard und des Innensenators Ulrich Mäurer beschlossen, die bislang erlassenen Allgemeinverfügungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise in einer Rechtsverordnung zusammenzuführen. Ziel ist mehr Transparenz und Übersichtlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Geschäftstreibende in Bremen und Bremerhaven.

Innensenator Mäurer, Bürgermeister Bovenschulte und Gesundheitssenatorin Bernhard erläutern die Beschlüsse des Senats in der Senatspressekonferenz im Bremer Rathaus
Innensenator Mäurer, Bürgermeister Bovenschulte und Gesundheitssenatorin Bernhard erläutern die Beschlüsse des Senats in der Senatspressekonferenz im Bremer Rathaus

Gesundheitssenatorin Bernhard: „Vom Regelungsgehalt der unterschiedlichen Allgemeinverfügungen ist mittlerweile die gesamte Bevölkerung in Bremen und Bremerhaven betroffen. Deswegen ist nun das Instrument der Rechtsverordnung nach dem Infektionsschutzgesetz den Allgemeinverfügungen vorzuziehen.“ Zugleich hat der Senat dem vorgelegten Bußgeldkatalog zugestimmt. Das Gros der Menschen in Bremen und Bremerhaven halte sich an die Vorgaben und habe verstanden, dass ihr Verhalten Leben retten könne, betonte Innensenator Ulrich Mäurer. „Doch noch immer gibt es leider einige Bürgerinnen und Bürger, die so tun, als gehe sie die Krise nichts an.“ Der Senat hat daher einen Bußgeldkatalog erarbeitet, der konkret benenne, was Regelverstöße künftig kosten.

So müssen Personen, die beispielsweise Bars, Teestuben, Sportanlagen oder Kinos für die Öffentlichkeit zugänglich machen, mit einem Bußgeld zwischen 500 und 2.500 Euro rechnen. Jeder Anwesende müsste zudem 50 bis 150 Euro zahlen. Bei Menschenansammlungen im öffentlichen Raum drohen zwischen 50 und 150 Euro pro Beteiligtem.

Infizierte, die das Haus verlassen und sich nicht an die Quarantäneauflagen halten, müssen 400 Euro zahlen. Sogenannte Kontaktpersonen der Kategorie I, die ohne Zustimmung des Gesundheitsamtes oder ohne besonderen Grund ihre Wohnung verlassen oder Besuch empfangen, der nicht zu ihrem Haushalt gehört, müssen 300 Euro bezahlen.

Wer Wettbüros oder Spielhallen für Besucherinnen und Besucher öffnet, muss ein Bußgeld zwischen 500 und 2.500 Euro Bußgeld zahlen. Auch hier würden zusätzlich alle Anwesende mit 150 Euro pro Person zur Kasse gebeten. Wer Publikumsverkehr in Fahrschulen, Volkshochschulen, etc. ermöglicht, wird mit 500 bis 2.500 Euro belangt. Verantwortliche für Bordellbetriebe müssen mit einem Bußgeld zwischen 500 bis 2.500 Euro rechnen, sollten sie die Türen für Freier öffnen. Freier werden ebenfalls zur Kasse gebeten.

Wer als Vermieterin oder Vermieter Personen zu touristischen Zwecken in seinem Hotel, einer Pension oder Wohnung beherbergt, muss mit Bußgeldern zwischen 500 und 2.500 Euro rechnen. Besucherinnen oder Besucher in Krankenhäusern, Entbindungseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen und ähnliches können mit 750 Euro Bußgeld belangt werden. Die Regel und Rahmensätze gelten für einen Erstverstoß und sind bei Folgeverstößen zu verdoppeln. Im Wiederholungsfall kann eine Geldbuße bis zu 25.000 Euro verhängt werden.

Senatorin Bernhard und Senator Mäurer dazu: „Wir hoffen, dass diese klaren Ansagen Signalwirkung auch in denjenigen Kreisen entfalten, die die Auswirkungen der Pandemie noch immer bagatellisieren. Wir schaffen die Bewältigung der Gesundheitskrise nur, wenn wir aus Fürsorge für andere und zum Schutz der eigenen Person konsequent auf Abstand zu unseren Mitmenschen gehen und die Regeln einhalten.“

Vor dem Hintergrund des angekündigten frühlingshaften Wetters in den kommenden Tagen appellierten die beiden Senatsmitglieder: „Lassen Sie nicht zu, dass das Virus von den Schön-Wetter-Phasen profitiert und sich weitere Menschen infizieren.“

Link zur Rechtsverordnung,
die noch im Verlauf des heutigen Tages (3. April) online gestellt wird und mit dem morgigen Tag, Samstag, 4. April 2020, 0.00 Uhr, Rechtskraft erlangt.

www.gesetzblatt.bremen.de

Mehr zum Thema Corona: https://www.bremen.de/corona

Download:
Der Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus (CoronaVO) vom 03. April 2020 (pdf, 187.9 KB)

Ansprechpartner/in für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Telefon: 0421/361-2082, lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de

Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de