27.08.2002
Auch in diesem Jahr können Bremerinnen und Bremer Feuerungshilfen erhalten, wenn sie ein geringes Einkommen haben und ihr Heizmaterial selbst beschaffen. Die Höhe der Feuerungshilfe richtet sich nach den eingesetzten Brennstoffen und der Haushaltsgröße. Für Ein- bis Zwei-Personen-Haushalte beträgt die Pauschale 600 Euro bei Kohlebeheizung und 465 Euro bei Ölheizung. Empfänger/innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) erhalten den Betrag automatisch und müssen dies somit nicht beantragen. Alle anderen Personen mit geringem Einkommen können bei den Abteilungen für Wirtschaftliche Hilfen in den Sozialzentren der Stadtteile entsprechende Anträge stellen.