Wie kann der Gefahr begegnet werden, dass unzählige, scheinbar belanglose Informationen über Menschen zu aussagekräftigen Persönlichkeitsprofilen verdichtet werden?
Wie kann es verhindert werden, dass Menschen sich gezwungen fühlen, in Eingriffe in ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung „einzuwilligen“?
Wie kann das Datenschutzrecht einfacher und verständlicher werden?
Diese und andere Fragen haben die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder lange diskutiert. Am heutigen Tage stellen sie der Öffentlichkeit ihre Eckpunkte für „Ein mo-dernes Datenschutzrecht für das 21. Jahrhundert“ vor (siehe Anhang). Darin finden sich Vorschläge dafür, wie das Datenschutzrecht auf die Herausforderungen der technischen Entwicklung reagieren soll.
Die bremische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Imke Sommer, sagte hierzu: „Das geltende Datenschutzrecht stammt fast noch aus der Zeit der Lochkarten. Unsere Eckpunkte sollen eine öffentliche Diskussion darüber initiieren, wie das bestehende Datenschutzrecht im Zeitalter von Internet, Suchmaschinen und digitalen Anfragen zur vermuteten Zahlungswilligkeit von Menschen formuliert werden soll. Dabei setzen wir Datenschutzbeauftragten auf das Recht, weil wir täglich erleben, dass datenschutzrelevante Projekte am besten durch Gesetze gesteuert werden können. Ein Bespiel dafür ist das Verfahren Google Street View, bei dem datenschutzrechtliche „Erfolge“ gegenwärtig nur im Verhandlungswege errungen werden können. Ein Gesetz, wie es kürzlich in den Bundesrat eingebracht wurde, würde solche Verfahren verbindlich regeln und wäre nicht auf das „Entgegenkommen“ der anderen Seite angewiesen. Es wäre gut, wenn sich die Menschen im Land Bremen in diese bundesweite Diskussion einschalten würden.“
Eckpunkte des neuen Datenschutzrechtes finden Sie hier... (pdf, 191.8 KB)