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Der Senator für Inneres und Sport

Deputation für Inneres und Sport: Härtefallkommission wird gestärkt

23.05.2012

Die staatliche Deputation für Inneres und Sport hat heute (23.05.2012) der Veränderung der Verordnung über die Härtefallkommission und damit einer deutlichen Stärkung dieses Gremiums zugestimmt.
Danach wird der Kreis der Mitglieder der Härtefallkommission um zwei Vertreterinnen oder Vertreter der nichtstaatlichen Seite erweitert. Eines der neuen Mitglieder soll von den islamischen Gemeinden, das andere vom Bremer Rat für Integration benannt werden. Die Bestimmung des Mitglieds der islamischen Religionsgemeinschaften soll im Einvernehmen zwischen dem DITIB – Landesverband der Islamischen Religionsgemeinschaften in Niedersachsen und Bremen e.V., der SCHURA – Islamische Religionsgemeinschaft Bremen e.V. und dem VIKZ – Verband islamischer Kulturzentren e.V. Gemeinden in Bremen erfolgen.

Der Vorsitz der Härtefallkommission wird künftig von den Mitgliedern der Kommission bestimmt. Bisher hatte der Senator für Inneres den Vorsitz qua Amt inne. Neu ist auch, dass in Zukunft Beschlüsse der Härtefallkommission mit einfacher Stimmenmehrheit der Mitglieder und nicht mehr mit Zweidrittelmehrheit gefasst werden.

Bisher konnte ein Fall erst dann von der Härtfallkommission behandelt werden, wenn alle rechtlichen Möglichkeiten zur Erlangung eines Aufenthaltstitels ausgeschöpft waren. Künftig reicht es, wenn ein Erstbescheid der Ausländerbehörde vorliegt, allerdings müssen anhängige Rechtsbehelfsverfahren ruhen.

Die Härtefallkommission ist ein nicht weisungsgebundenes Gremium, das abweichend von den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen aus humanitären Gründen im Einzelfall die Erteilung des Aufenthaltsrechts dem Senator für Inneres und Sport empfehlen kann. Der Senator ist dieser Empfehlung in der Vergangenheit immer gefolgt.

„Die Härtefallkommission kann die hohen Hürden des deutschen Aufenthaltsrechts zumindest in Einzelfällen aus humanitären Gründen zu überwinden. Deswegen kann die Stärkung dieser Kommission mehr Menschen eine Zukunftsperspektive in Bremen eröffnen und die Zahl der Geduldeten in Bremen verringern. Das ist unser Ziel“, erklärte Innensenator Ulrich Mäurer.

Gebühren für Waffenkontrollen
Die Deputation für Inneres und Sport hat heute auch der Einführung von Gebühren für die Waffenkontrollen zugestimmt. Dazu wird die Kostenverordnung für die innere Verwaltung geändert.
Neben der bisher schon im Waffenrecht bestehenden Möglichkeit, eine Kontrolle durchzuführen, wenn begründete Zweifel an der sicheren Aufbewahrung von Waffen bestehen, ist durch die 2009 durchgeführte Änderung des Waffengesetzes nunmehr auch die Kontrolle unabhängig davon, ob begründete Zweifel an der sicheren Aufbewahrung bestehen, möglich geworden.

In Bremen werden seitdem - wie in anderen Ländern - auf dieser Grundlage anlassunabhängig Kontrollen der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen vor Ort bei Waffenbesitzern durchgeführt. Wie der Senat der Bremischen Bürgerschaft bereits mitgeteilt hat, sollen für die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung künftig Gebühren erhoben werden. Mit der Gebühr soll der Aufwand abgedeckt werden, der für derartige Kontrollen erforderlich ist.

Die Kontrollen werden jeweils durch zwei Mitarbeiter durchgeführt. Darüber hinaus ist ein Vorbereitungs- und Nachbereitungsaufwand in der Waffenbehörde erforderlich. So müssen abgegebene oder sichergestellte Waffen registriert und verwahrt werden, Bescheide an Betroffene erstellt und gegebenenfalls Ordnungswidrigkeitsverfahren geführt oder Strafverfahren eingeleitet werden. Insgesamt ist der Aufwand mit 139 Euro zu beziffern. Für die Nachkontrolle bei Beanstandungen ist eine Gebühr von 70 Euro vorgesehen.

Auch für die Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit nach § 4 Abs. 3 des Waffengesetzes wird künftig eine Gebühr erhoben. Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen werden in regelmäßigen Abständen, mindestens nach Ablauf von drei Jahren u.a. auf ihre Zuverlässigkeit überprüft. Für diese Überprüfung wird eine Gebühr zwischen 25 und 75 Euro fällig, je nach Aufwand der Behörden.

Höhere Entgelte für Sportstättennutzung
Die Deputation für Inneres und Sport hat zudem eine Erhöhung der Benutzungsentgelte für Sportstätten beschlossen. Danach werden die Entgeltsätze um 5 Prozent zum 1.1.2013 erhöht und danach regelmäßig alle fünf Jahre angepasst. Die letzte Erhöhung trat zum 1.4. 2006 in Kraft. Für die Vereine betragen die Mehrkosten durchschnittlich 11 Euro pro Monat. Dieses Vorgehen wurde im Vorfeld der Sitzung seitens des Sportsenators mit dem Hauptausschuss des Landessportbundes abgestimmt.

Vorhaltung des Lösch- und Hilfeleistungsdienstes
Die Deputation für Inneres und Sport hat den Senator gebeten, bis Ende 2012 die bestehenden Vorgaben des Brandschutzzieles für die Stadtgemeinde Bremen und deren Einhaltung zu evaluieren sowie Änderungsvorschläge zu erarbeiten, soweit die Evaluation eine entsprechende Notwendigkeit ergeben sollte. Hintergrund ist die aktuelle Diskussion um die personelle Ausstattung der Feuerwehr in Bremen.
Die gegenwärtigen Vorgaben sind vom Senat im Januar 2000 beschlossen und im Oktober 2006 bekräftigt worden. Sie sehen vor, dass die Einsatzstellen mit mindestens sechs Feuerwehrleuten auf einem universell einsetzbaren Hilfeleistungs-/ Löschfahrzeug (HFL) und zwei weiteren Feuerwehrleuten mit einem Drehleiterwagen (DLK) in einer Fahrzeit von zehn Minuten erreicht werden können. Nach weiteren fünf Minuten soll ein weiteres HFL mit weiteren sechs Beamten an der Einsatzstelle eintreffen.