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Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau

Der nicht-invasive Pränataltest (NIPT) als Kassenleistung setzt Schwangere unter Druck und ist ethisch problematisch

09.05.2022

Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Landesbehindertenbeauftragten Bremen:

Ab heute, 9. Mai 2022, kann der nicht-invasive Pränataltest (NIPT) als Kassenleistung abgerechnet werden. Der seit 2012 auf dem Markt zugängliche Test wird damit auch Schwangeren mit geringerem Einkommen zugänglich. Mit dem Bluttest können Chromosomenabweichungen bereits ab der zehnten Schwangerschaftswoche erkannt werden. Schwangere erhalten so Hinweise darauf, ob ihr ungeborenes Kind ein erhöhtes Risiko trägt, Trisomie 13, 18 oder 21 (Down-Syndrom) zu haben. Beim NIPT bestehen im Gegensatz zu den invasiven Tests, wie Fruchtwasseruntersuchungen, keine Folgerisiken wie Fehlgeburten.

Zwar soll der NIP-Test als Kassenleistung kein Regelangebot werden, doch reicht bereits eine generelle Unsicherheit bei Schwangeren aus, dass eine Ärztin oder ein Arzt zum Test raten kann. "Dabei kann der NIP-Test weiter zur Verunsicherung der Frauen beitragen. Denn ein positives Testergebnis bedeutet insbesondere bei jüngeren Frauen nicht unbedingt, dass das Kind auch Trisomie hat. Oftmals wissen die Schwangeren aber nicht, dass ein positives NIPT-Ergebnis daher durch invasive oder kostenpflichtige Untersuchungen überprüft werden müsste", warnt Bettina Wilhelm, Landesfrauenbeauftragte von Bremen.

"Schwangere geraten mit einem positiven Testbefund zudem in eine äußerst belastende Situation: Insbesondere da ihnen oftmals Beratungsangebote zum Leben mit Kindern mit Down-Syndrom nicht bekannt sind. Überlegen sie einen Schwangerschaftsabbruch, stehen sie zudem unter erheblichem Zeitdruck, denn ohne medizinische Indikation ist dieser nur bis zur vierzehnten Woche legal. Daher muss sichergestellt werden, dass der Test unbedingt in weiterführende Untersuchungen und zeitnahe und umfassende Beratung eingebunden wird", fordert Wilhelm.

Mehr Tests, mehr Schwangerschaftsabbrüche
In den Niederlanden und Dänemark nahm nach der Kassenzulassung des NIPT die Zahl der NIP-Testungen massiv zu. Auch die Rate der durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche aufgrund der sich durch den Test ergebenden Trisomie-Hinweise, stieg an – oftmals ohne eine vorherige Überprüfung der Ergebnisse.

Abtreibung aufgrund von gesellschaftlichem Druck?
"Werdenden Eltern kann durch die Kassenübernahme des NIPT vermittelt werden, ein Kind mit Trisomie sei ein vermeidbares Risiko. Wenn Schwangere befürchten müssen, sie würden als Familie mit einem Kind mit Down-Syndrom gesellschaftlich an den Rand gedrängt, sehen sie sich einem erhöhten Druck ausgesetzt, eine Abtreibung in Erwägung zu ziehen", so der Landesbehindertenbeauftragte Arne Frankenstein. "Darüber hinaus können Effekte entstehen, die strukturellen Benachteiligungen behinderter Menschen befördern und das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe einschränken. Wir brauchen deshalb dringend eine gesellschaftliche Debatte zum NIPT und seinen Folgen", fordert Frankenstein.

Um umfassend über NIPT und die Konsequenzen des Tests für Schwangere und werdende Eltern zu informieren, laden die Zentralstelle der Landesfrauenbeauftragten (ZGF) gemeinsam mit dem Landesbehindertenbeauftragten am 29. Juni 2022 zu der Veranstaltung "Hauptsache das Kind ist gesund?" in den Festsaal der Bremischen Bürgerschaft ein. Beginn ist um 17 Uhr. Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.lbb.bremen.de/hauptsachegesund

Ansprechpersonen für die Medien:

  • Susanne Gieffers, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: (0421) 361-6050, E-Mail: presse@frauen.bremen.de
  • Kai J. Steuck, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim Landesbehindertenbeauftragten, Tel.: (0421) 361- 18181, E-Mail: office@lbb.bremen.de