18.03.2003
Aus der heutigen Senatssitzung (18.3.2003):
Der Senat hat heute (18.3.2003) die Erhöhung der wirtschaftlichen Hilfen für die allgemeinbildenden Privatschulen im Lande Bremen beschlossen. Damit wird eine Anpassung an die Durchschnittshöhe der Hilfen in anderen Bundesländern vorgenommen. Die Anpassung soll in drei Stufen in den Jahren 2003, 2005 und 2006 vollzogen werden und wird am Ende rund 70 Prozent der Summe betragen, die für Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen ausgegeben wird. Derzeit sind es ca. 62 Prozent.
Die Zahlung der zusätzlichen Mittel ist nach dem Beschluss des Senats an eine Vereinbarung zu koppeln, mit der sich jede Privatschule zu folgenden Verbindlichkeiten verpflichtet:
1. eine verlässliche Beschulung bis zum Ende des Bildungsgangs
2. eine hinreichende Förderung aller Schülerinnen und Schüler
3. einen Schulverweis aus disziplinarischen Gründen nur in den Fällen, die auch in öffentlichen Schulen einen Schulverweis rechtfertigen
4. eine mit einer vergleichbaren öffentlichen Schule ähnliche Quote von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund
Für die Erhöhung der Privatschulhilfen ist eine Änderung des Privatschulgesetzes, das den Umfang der Hilfen regelt, notwendig. Die Änderung steht noch aus. Die Zahlungen an die Privatschulen im Jahre 2003 stellen einen Vorgriff auf die geplanten Gesetzesänderung dar, die „unverzüglich“ nach Beginn der kommenden Legislaturperiode erfolgen soll.
Mit diesem Beschluss kommt der Senat dem Wunsch des Senators für Bildung und Wissenschaft nach, die wirtschaftlichen Hilfen für Schulen in privater Trägerschaft zu verbessern, um das Privatschulwesen in Bremen zu sichern. Senator Lemke hatte im Zusammenhang mit der drohenden Schließung der Edith-Stein-Schule in Bremerhaven auf die Verbesserung gedrängt.