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Der Senator für Finanzen

"Beitrag zu mehr Transparenz und Klarheit bei den öffentlichen Finanzen"
Finanzsenator Perschau zum Finanzbericht über Glücksspielabgaben

23.08.2000

Als „einen Beitrag zu mehr Transparenz und Klarheit bei den öffentlichen Finanzen“ hat heute Finanzsenator Hartmut Perschau den jüngsten Finanzbericht seines Hauses bezeichnet. Er beschäftigt sich mit den Abgaben aus Glücksspielen, die in zweistelligen Millionenbeträgen jährlich den öffentlichen Haushalten in Bremen und Bremerhaven zufließen. Hauptnutznießer der Wettmittelabgaben sind dabei die Bereiche Sport, Kultur, Jugend/Soziales, Gesundheit und Umwelt. In einigen Bereichen erreichen die Wettmittelanteile an der Finanzierung von Aufgaben eine Größenordnung, die die Aufstockungsbeträge für die Haushaltsführung unverzichtbar machen. Im Sportbereich machen diese Verstärkungsmittel beispielsweise bereits rund 21 Prozent (etwa 4,5 Millionen Mark) der Gesamtausgaben (ohne Personal) aus. Der Bericht gibt einen Überblick über rechtliche und formale Grundlagen sowie in längerfristiger Betrachtung über Verteilmechanismen und Verwendungszwecke dieser Glücksspielabgaben.

Die häufig beklagten knappen Haushaltsmittel der Ressorts sind nicht in allen Bereichen so begrenzt wie es die unmittelbaren Haushaltsansätze ausweisen. Einigen Ressorts fließen aus Glücksspielabgaben erhebliche zusätzliche Mittel zur Erfüllung oder Unterstützung ihrer Aufgaben zu. Mit steigender Tendenz standen allein in der Stadt Bremen in den vergangenen Jahren durchschnittlich knapp 17 Millionen Mark (1999 waren es 18 Millionen) aus Wettmittelanteilen (Lotto, Toto, Spiel 77, Super 6, Sofortlotterie) als zusätzliche Mittel zur Verfügung. Hinzu kommen Mittel der Stiftung ”Wohnliche Stadt”, die aus der Spielbankabgabe des Landes finanziert werden und - einschließlich Bremerhaven - ebenfalls inzwischen rund 20 Millionen Mark pro Jahr betragen.

Über die Verwendung der Wettmittel in den Ressorts entscheiden die jeweiligen Fachdeputationen. Für das Jahr 2000 sind die Festlegungen weitgehend getroffen: So erhält beispielsweise der Sport für die Überdachung der Rollschuhbahn 930.000 Mark; Kultur für Zwecke der Bildenden Kunst 285.000 Mark, für Musikprojekte 480.000 Mark, für Theaterprojekte 340.000 Mark; Jugend und Soziales für sozialpädagogische Einrichtungen 1,6 Millionen Mark, für die Bereiche Behinderte/Gefährdete/Arbeitslose 1,352 Millionen Mark; Gesundheit für das Kinderzentrum im Zentralkrankenhaus St.-Jürgen-Straße 430.000 Mark; Umwelt für die Bremer Umweltberatung und das Projekt ‚Grünes Bremen‘ 1, 708 Millionen Mark.

Bei der Beurteilung von Fördermaßnahmen der Stiftung ”Wohnliche Stadt” entsteht leicht der Eindruck, es handele sich um Mittel, die völlig unabhängig vom bremischen Haushalt zu sehen und als externe Hilfen für gemeinnützige Vorhaben zu betrachten seien. Tatsächlich finden die Einnahmen des Landes aus der Spielbankabgabe, die zu 50 Prozent der Stiftung zufließen, in voller Höhe Berücksichtigung im Länderfinanzausgleich und führen dort zu entsprechenden bremischen Mindereinnahmen. Vereinfacht gesagt, werden die Fördermaßnahmen demnach ausschließlich aus dem bremischen Haushalt erbracht.

Über die Verwendung der Stiftungsmittel entscheidet der Stiftungsrat, der aus 9 Mitgliedern besteht (Bremische Bürgerschaft/Landtag: 4; Senat: 4; Magistrat Bremerhaven: 1) In Bremen und Bremerhaven wurden im Zeitraum 1980 bis 1999 bislang rund 260 Millionen Mark von der Stiftung für Maßnahmen ausgeschüttet - davon allein knapp 100 Millionen für die Kulturförderung.

Der Finanzbericht „Vom Aufkommen zur Verwendung – Abgaben aus Glücksspielen“ des Senators für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen steht auch im Internetzur Verfügung.