08.07.2003
Aus der heutigen Senatssitzung (8.7.2003):
In seiner heutigen Sitzung (8.7.2003) hat der Senat als vorläufige Regelung beschlossen, dass als Konsequenz aus der Kündigung der Zuwendungs- und Urlaubsgeldtarifverträge durch die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) Angestellte und Auszubildende, die ab dem 1. August 2003 neueingestellt werden, bis zu einem neuen Tarifabschluss entsprechend der augenblicklichen Rechtslage keine Sonderzuwendung sowie kein Urlaubsgeld erhalten. Bei den Arbeitern und arbeiterrentenversicherungspflichtigen Auszubildenden ändert sich dagegen nichts. Hier gelten weiterhin die ungekündigten im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) geschlossenen Tarifverträge über Zuwendung und über Urlaubsgeld.
Die Zahlung einer Zuwendung - gleich in welcher Höhe - an ab 1. August 2003 neueingestellte Angestellte und Auszubildende wäre als außertarifliche Leistung zu qualifizieren. Da es sich Bremen als haushaltsnotleidendes Bundesland nicht leisten kann, eine solche außertarifliche Leistung zu zahlen, wird entsprechend der Rechtslage verfahren und keine außertarifliche Zuwendung an die ab 1.8.2003 neu eingestellten Angestellten und Auszubildenden gezahlt. Dies gilt ebenso hinsichtlich der gekündigten Urlaubsgeldtarifverträge: Urlaubsgeld wird an diesen Beschäftigtenkreis künftig (d.h. ab 2004) nicht mehr gezahlt.
Beides gilt bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrages zwischen der TdL und den Gewerkschaften.
Dazu Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum: "Die finanzielle Situation der Freien Hansestadt Bremen lässt uns keine Wahl: Wir haben keinen Spielraum für außertarifliche Leistungen und können uns in dieser Frage zudem nur wie die Geberländer im Länderfinanzausgleich verhalten. Es liegt jetzt an den Gewerkschaften, die uneinheitliche Bezahlung zwischen Alt- und Neubeschäftigten bei der Zuwendung und beim Urlaubsgeld zu beseitigen, in dem sie das Angebot der TdL zur kurzfristigen Aufnahme von Tarifverhandlungen annehmen.“