Sie sind hier:

Der Senator für Finanzen

Controlling-Bericht zur Finanzentwicklung Januar bis September vorgelegt


02.11.2004

Senator Dr. Ulrich Nußbaum: „Positive Entwicklung bei den Steuereinnahmen, aber das Ausgabenniveau fällt deutlich höher als geplant aus“

Aus der heutigen Senatssitzung (2.11.2004):


Eine nach wie vor positive Steuerentwicklung und gleichzeitig Ausgaben begrenzende Maßnahmen, mit denen die gesetzlichen Auflagen für Bremen einzuhalten sind – so lässt sich nach Ablauf von drei Quartalen stichwortartig die Entwicklung der bremischen Haushalte beschreiben, die im aktuellen Controlling-Bericht Januar bis September 2004 des Senators für Finanzen dargestellt und erläutert wird. Der Senat nahm in seiner heutigen Sitzung (2.11.2004) diesen Bericht zum zentralen Finanzcontrolling zur Kenntnis. Er wird jetzt an den parlamentarischen Haushalts- und Finanzausschuss weitergeleitet. „Es ist erfreulich, was sich derzeit bei unseren Steuereinnahmen abzeichnet“, kommentiert Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum die Zwischenbilanz drei Monate vor Ablauf des Haushaltsjahres. „Mit 1,3 Mrd. Euro haben unsere originären Steuereinnahmen bis Ende September – nach den ständigen konjunktur- und steuerrechts-bedingten Einbrüchen der Vorjahre – inzwischen zumindest wieder das Niveau des Jahres 1999 erreicht und gegenüber dem Vorjahr verzeichnen wir nach neun Monaten ein Plus von über 100 Mio. Euro in den Kassen“.

Beachtenswert sei dabei vor allem, dass mit der Gewerbesteuer eine Steuerart in besonderem Maße zum positiven Zwischenergebnis beitrage, die als wichtiger Gradmesser der regionalen Wirtschaftskraft gelte. Nicht nur die Anfang des Jahres wirksam gewordene Erhöhung des Hebesatzes und andere steuerrechtliche Faktoren hätten zu dieser Entwicklung beigetragen. Senator Dr. Nußbaum: „Sowohl die Nachzahlungen als auch die laufenden Vorauszahlungen fielen gegenüber dem Vorjahr weit höher als erwartet aus und trugen dazu bei, dass Bremen mit einem Zuwachs von über 42 Prozent zum Vorjahreszeitraum bei der Gewerbesteuer auch bundesweit eine Spitzenposition einnehmen kann.“

Im weiteren Jahresverlauf wird sich die positive Zwischenbilanz der Steuerentwicklung zwar noch etwas eintrüben, weil Einmaleffekte bei den Steuereinnahmen des Vorjahres im Dezember 2004 zu Rückzahlungsverpflichtungen Bremens im Länderfinanzausgleich führen werden. “Insgesamt dürften wir jedoch im Jahresergebnis gegenüber unseren Erwartungen ein leichtes Plus verzeichnen können und damit voraussichtlich besser abschneiden als der Durchschnitt des übrigen Bundesgebietes“, sagte der Finanzsenator. Dies führe dann leider 2005 für Bremen zu Mindereinnahmen im Länderfinanzausgleich, so dass sich daraus keine neuen Handlungsspielräume für die Hansestadt ergeben würden.

Notwendige Sanierungsfortschritte der Haushalte nicht gefährden

Nach wie vor ist daher strikte Haushaltsdisziplin in allen Ressorts erforderlich. Insbesondere ist trotz der Mehrbedarfe von einzelnen Ressorts das Ausgabenwachstum in 2004 auf 1 Prozent (insgesamt) bzw. 0,5 Prozent (für laufende Zwecke) einzuhalten. Bereits Anfang Oktober hatte der Senat daher bewirtschaftende Maßnahmen beschlossen, mit denen die im Finanzausgleichsgesetz fixierten rechtlichen Vorgaben einzuhalten sind. Der Controlling-Bericht bekräftigt daher nochmals: „Analog zum Haushaltsjahr 2003 ist allerdings auch bis zum Abschluss der Haushalte 2004 eine zeitnahe Kontrolle der Ist-Entwicklung durch den Senator für Finanzen sicherzustellen, die die Option kurzfristiger Eingriffe beinhaltet.“

Auch wenn die Zuwachsraten der Haushalte im Jahresergebnis nicht überschritten werden, wird das konsumtive Ausgabeniveau insgesamt höher ausfallen als geplant. Im Rahmen eines Nachtragshaushaltes, der nach Vorlage der Ergebnisse der in dieser Woche in Bremen stattfindenden Steuerschätzung aufgestellt werden soll, ist hier ein Ausgleich herbeizuführen, der voraussichtlich in der Inanspruchnahme der steuerlichen Mehreinnahmen bestehen wird.

Finanzsenator Dr. Nussbaum: „Diese Entwicklung zeigt, dass wir bei unseren Konsolidierungsbemühungen nicht einen Millimeter nachgeben dürfen, um die notwendigen Sanierungsfortschritte unserer Haushalte nicht zu gefährden. Damit keine Missverständnisse aufkommen, füge ich deutlich hinzu, dies gilt für das laufende Jahr genauso wie für 2005“. Und dies gelte völlig unabhängig von den Ergebnissen des Kanzlerbriefes.

Jeder, der glaube, wenn die Zahlungen vom Bund nicht in der Höhe fließen, die im kommenden Jahr zur Realisierung eines verfassungskonformen Haushaltes benötigt werden, könnten auch die eigenen Anstrengungen möglicherweise etwas geringer ausfallen, sei auf dem Holzweg. Dr. Ulrich Nußbaum weiter: „Das Gegenteil ist der Fall. Unsere Ausgaben müssen weiter auf den aufgabenkritischen Prüfstand und Einsparpotentiale sind konsequent zu nutzen“. Diese Linie müsse und werde auch noch die im kommenden Jahr anstehende Fortschreibung der Finanzplanung und Aufstellung des Doppelhaushaltes 2006/2007 bestimmen.

„Wir prüfen die Frage, wie weit Bremen im derzeitigen System der Steuer- und Finanzverteilung sein Ausgabeniveau noch einschränken kann, ohne die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in Bremen und Bremerhaven im Städtevergleich zu gefährden, selbstverständlich intensiv und werden rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen“, erklärte der Senator abschließend. Zu den notwendigen Maßnahmen könne auch eine erneute Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gehören: „Aber wir dürfen uns in den anstehenden langen und harten Verhandlungen zur Sicherung der Zukunft Bremens nicht vorwerfen lassen, alle möglichen Eigenbeiträge zur Sanierung unserer Haushalte nicht erbracht zu haben.“