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Der Senator für Finanzen

Der Zuwachs bei den Personalausgaben soll begrenzt werden

10.05.2005

Senator Dr. Nußbaum: „Es bleibt beim klaren Sparkurs – Alle müssen ihren Beitrag dazu leisten“

Aus der heutigen Senatssitzung (10.5.2005):

Der Senat heute (10.05.2005) den Entwurf eines 11. Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen. Damit sollen die Koalitionsbeschlüsse zur Begrenzung des Ausgabenzuwachses bei den Personalausgaben entsprechend dem Senatsbeschluss vom 19. April 2005 umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf wird jetzt im Rahmen der Beteiligung an die Spitzenverbände der Gewerkschaften weitergeleitet. Dazu Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum: „Wir müssen den Zuwachs bei den Personalausgaben begrenzen. Es bleibt beim klaren Sparkurs. Wir können die Beamten nicht ausnehmen. Alle müssen ihren Beitrag dazu leisten, damit wir unseren Haushalt weiter konsolidieren können“.

Dies sind die in dem vom Senat verabschiedeten Gesetzentwurf enthaltenen wichtigsten Änderungen für die bremischen Beamten:

Die Sonderzahlungen für Beamte (das sogenannte Weihnachtsgeld) soll entsprechend der Regelung in Niedersachsen weiter eingeschränkt werden. Bisher erhalten die Beamten in Bremen je nach Besoldungsgruppe noch zwischen 40 und 83 %.eines Monatsgehalts. Zukünftig soll nur noch ein Festbetrag Höhe von 420 € für Beamtinnen und Beamte in den niedrigen Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 sowie für Anspruchsberechtigte aller Besoldungsgruppen ein Kinderzuschlag in Höhe von 25,56 € gezahlt werden. Neueingestellte Beamte erhalten während der ersten drei Jahre des Bestehens des Beamtenverhältnisses keine Sonderzahlungen. Diese Regelungen sollen nach dem Gesetzentwurf erstmals für die Sonderzahlungen im Jahre 2006 wirksam werden.

Die Kürzung der Sonderzuwendung für Beamte und Versorgungsempfänger bewirkt Einsparungen von rund 30 Mio. € jährlich.

Künftig sollen im Land Bremen weniger Personalräte von der Arbeit freigestellt werden. Deshalb sollen die Regelungen im Bremischen Personalvertretungsgesetz dem Bundespersonalvertretungsgesetz und dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz angepasst werden. Die Änderung des PVG führt zu einer Verringerung freigestellter Personalratsmitglieder im Umfang von 10,3 Vollkräften für das Land und die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Das entspricht einer durchschnittlichen Einsparung von Personalkosten in Höhe von 463.500 € jährlich.

Schulleiter werden künftig zunächst nur noch im Beamtenverhältnis auf Zeit bestellt. Es ist beabsichtigt, die erste Amtsperiode als Einstieg auf 2 Jahre zu begrenzen, die zweite Amtsperiode acht Jahre dauern zu lassen. Erst wenn sich die Schulleiter in den neuen Aufgaben bewährt haben, wird das Amt auf Dauer übertragen.

Schließlich enthält der Gesetzentwurf Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familienaufgaben.

Über das Thema „Altersgrenze im Polizeivollzugsdienst“ soll noch bis zum 24. Mai eine abgestimmte Regelung zwischen den Ressorts für Finanzen und für Inneres und Sport erarbeitet werden. Für Feuerwehrbeamte wurden keine neuen Regelungen getroffen; es bleibt bei der vorzeitigen Altersgrenze von 60 Jahren.

Der Gesetzentwurf wird jetzt den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zugeleitet, die sich zu den geplanten Änderungen des Beamtenrechts äußern und auch eigene Vorschläge unterbreiten können. Danach wird der Senat abschließend beraten.

Hinsichtlich der Tarifverhandlungen zwischen den Ländern und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes hat der Senat in einem Beschluss bekräftigt, dass sich das Land Bremen klar im Rahmen der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) verhalten wird. Deshalb komme eine Übernahme des Tarifabschlusses von Bund und Kommunen nicht in Frage.