07.04.2006
Der bremische Prozessvertreter hat heute (7.4.2006) die Klage des Landes Bremen an das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe versandt. Das teilte Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum mit. In dem Schriftsatz mit Anlagen begründet der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Johannes Hellermann (Universität Bielefeld, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht) die Klage der Hansestadt für das Normenkontrollverfahren.