06.03.2007
Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum hält nichts davon, die GEWOBA für Wahlkampfzwecke zu instrumentalisieren: „Es muss uns gemeinsam darum gehen, nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im sogenannten Berlin-Verfahren, die gemeinsame Auffassung des Senats durch betriebswirtschaftliche Kennziffern zu unterlegen, um nicht von Karlsruhe gezwungen zu werden, die GEWOBA zu veräußern.“ Diese gründliche Überprüfung sei im Finanzressort vorgenommen worden. Dr. Nußbaum abschließend: „Ich würde mir wünschen, dass jetzt auch der Kollege Neumeyer auf der Basis gesicherter Zahlen gemeinsam nach außen vertritt, dass die GEWOBA in unserer Hand bleibt.“