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Der Senator für Finanzen

Breit angelegter Dialog zur Modernisierung des Dienstrechts: Morgen Auftaktveranstaltung im Haus des Reichs

13.03.2007

Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum: „Kooperation mit Nachbarländern ist dabei sinnvoll, weil Bremen nicht mit einer Insellösung gedient ist“

Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes von August letzten Jahres haben die Bundesländer im Rahmen der Föderalismusreform weitgehende Gesetzgebungskompetenzen in den Bereichen Laufbahnrecht sowie Besoldungs- und Versorgungsrecht erhalten. Im Sinne einer nachhaltigen Modernisierung soll das neue bremische Dienstrecht möglichst passgenau auf die Anforderungen aller Beteiligten zugeschnitten werden. Hierzu ist ein breit angelegter Dialog des Senats mit den Spitzenverbänden der Gewerkschaften, den Fraktionen in der Bürgerschaft und der Stadt Bremerhaven geplant.

Als Auftakt zu diesem Dialog hat Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum alle Beteiligten für morgen (14.3.2007) zu einem ersten Meinungsaustausch ins Haus des Reichs eingeladen: „Die sechzehn Länder stehen nun vor der Aufgabe, ihre neuen Kompetenzen im Interesse der Weiterentwicklung der öffentlichen Verwaltung zu nutzen. Die Reform des öffentlichen Dienstrechts hat dabei immer auch mit einer wechselseitigen Rücksichtnahme, zumindest der norddeutschen Länder, zu erfolgen.“ Eine Kooperation mit den Nachbarländern sei für Bremen nicht nur wünschenswert, weil mit einer Insellösung kaum den Interessen des Stadtstaates gedient werde, sondern sie sei auch vor dem Hintergrund der Situation Bremens als Haushaltsnotlageland mehr als sinnvoll.

Im Rahmen des Symposiums soll zunächst insbesondere den Spitzenorganisationen die Gelegenheit gegeben werden, ihre Überlegungen zu einem Reformbedarf des bremischen Dienstrechts vorzustellen. Im Hinblick auf die vereinbarte Zusammenarbeit mit den norddeutschen Nachbarländern werden auch Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltungen Hamburgs, Niedersachsens und Schleswig-Holsteins an der morgigen Veranstaltung teilnehmen.

Das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes stellt gemeinsam mit dem Föderalismusreformbegleitgesetz die umfassendste Verfassungsreform seit 1949 dar. Neben den dienstrechtlichen Neuerungen beinhaltet die Grundlage der sogenannten „Föderalismusreform I“ Veränderungen in vielen Bereichen, wie zum Beispiel Strafvollzug, Hochschul-, Ladenschluss- und Umweltrecht. Ziel der Reform ist die Förderung der Entscheidungsfähigkeit im Verhältnis zwischen Bund und Ländern. Bürgermeister Jens Böhrnsen, hatte in einer Regierungserklärung am 12. Oktober 2006 zur Umsetzung der Föderalismusreform in Bremen erklärt, dass gerade kleine Länder die Möglichkeit gewinnen, schnell, flexibel und nahe an den praktischen Problemen der Verwaltung auf die Herausforderungen der Zukunft reagieren zu können. Mit dem morgigen Symposium wird damit begonnen.