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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Maßnahmen im Falle eines Verdachts oder eines tatsächlichen Ausbruchs von Maul- und Klauenseuche im Lande Bremen

29.03.2001

Das Bundesgebiet und mit ihm das Land Bremen wurden bisher glücklicherweise von der Maul- und Klauenseuche (MKS) verschont. Dennoch müssen sich die Länder auf einen solchen Fall vorbereiten.

Zur Bekämpfung der MKS liegt für das Land Bremen ein Notfallplan vor, der sich an den Vorgaben des entsprechenden Bundesmaßnahmenkatalogs orientiert. Vorsorglich wurden in Bremen und in Bremerhaven Krisenzentren eingerichtet. Im Falle eines MKS-Ausbruchs steuert der Gesundheitssenator den Krisenstab. Ihm gehören neben den zugeordneten Behörden - Lebensmittelüberwachungs-,Tierschutz- und Veterinärdienst (LMTVet), Landesuntersuchungsamt für Chemie, Hygiene und Veterinärmedizin(LUA) – auch Polizei und Feuerwehr an. Die Öffentlichkeit und die Medien werden direkt aus dem Krisenzentrum informiert. Leiter des Krisenstabes ist Staatsrat Dr. Arnold Knigge, der heute (29. März 2001) den Notfallplan in einer Pressekonferenz erläuterte.

MKS-Verdacht

  1. Ergibt sich ein MKS-Verdacht, werden Proben des betroffenen Tieres (der Tiere) per Kurier zur Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere nach Tübingen geschickt. Die Untersuchung dauert mindestens 12 Stunden bis maximal zwei Tage.
  2. Das Gehöft mit MKS-Verdacht wird so abgesperrt, dass weder durch Menschen noch durch Fahrzeuge das Virus verschleppt werden kann. Unter anderem sollen die auf dem Hof lebenden Menschen den Kontakt zu anderen Personen meiden. Das gesamte Gehöft wird desinfiziert. Das Gleiche gilt auch für Höfe bei denen ein Ansteckungsverdacht dadurch gegeben ist, dass in der Inkubationszeit Kontakte zum Hof mit MKS-Verdacht bestanden.
  3. An den Höfen vorbeiführende Straßen und Wege werden gesperrt.
  4. Durch klinische Untersuchung oder epidemiologische Zusammenhänge kann ein MKS-Verdacht so massiv sein, dass eine sofortige Tötung der Klauentiere des Hofes sowie der auf den nachgewiesenen Kontakthöfen angeordnet werden kann.
  5. Der Krisenstab nimmt im Krisenzentrum seine Arbeit auf und bereitet alle Maßnahmen für den Fall von MKS vor.

MKS-Fall

  1. Bestätigt sich der MKS-Ausbruch, wird um den betroffenen Hof ein Sperrbezirk errichtet (mindestens 3 Kilometer Radius). Bis auf die Hauptverkehrsstraßen werden Straßen und Wege für den Durchgangsverkehr gesperrt, mit Schildern wird auf die Seuche hingewiesen. Ein MKS-Ausbruch zieht die Tötung aller Klauentiere auf dem betroffenen Hof zwangsläufig nach sich. In Kontaktbetrieben kann die Tötung weiterer Tiere erforderlich werden. Im gesamten Sperrbezirk werden alle Klauentiere nach einem festgelegten Schema untersucht. Hier dürfen Klauentiere für mindestens 15 Tage nicht bewegt werden, es herrscht ein „stand still“.
  2. Um den Sperrbezirk wird ein Beobachtungsgebiet eingerichtet (gemeinsam mindestens 10 Kilometer Radius). Auch hier können Maßnahmen zur Kanalisierung des Verkehrs angeordnet werden. Massenveranstaltungen und Veranstaltungen mit landwirtschaftlichen Nutztieren wird es in diesem Gebiet nicht geben. Im Beobachtungsgebiet dürfen Klauentiere 30 Tage lang nur mit Genehmigung an einen anderen Ort gebracht werden. Auch hier werden die Tiere stichprobenartig untersucht.
  3. Die Aufhebung der Schutzmaßregeln kann frühestens nach 30 Tagen erwogen werden. Dazu müssen alle erkrankten Tiere entfernt, die Abschlussreinigung und –desinfektion durchgeführt und durch Untersuchungen nachgewiesen sein, dass das MKS-Virus in den betroffenen Gebieten nicht mehr vorhanden ist.
  4. Verstöße gegen Anordnungen im Sperr- oder Beobachtungsgebiet können mit Bußgeld belegt werden.
  5. Außer dem Sperrbezirk und dem Beobachtungsgebiet kann es eine Schutzzone geben (Radius von ca 20 Kilometern), in der fünf Tage lang Klauentiere an ihrem gewohnten Ort bleiben müssen. Die Maul- und Klauenseuche ist für Menschen ungefährlich. Sie können das Virus jedoch übertragen, das verheerende Wirkung auf Bestände mit Klauentieren haben und für Landwirte zu großen wirtschaftlichen Verlusten führen kann. Deshalb bittet der Krisenstab die Bevölkerung um Verständnis wenn es im Falle eines Falles – der hoffentlich nicht eintritt – zu Straßensperrungen und anderen Einschränkungen kommen sollte. Den Anweisungen von Polizei, Feuerwehr und Hilfskräften ist dann unbedingt Folge zu leisten.

Maul- und Klauenseuche (MKS)

MKS, hervorgerufen durch ein Virus der Familie Picornaviridae, Gattung Aphtovirus mit zahlreichen serologischen Typen, Subtypen und Stämmen, ist eine hochansteckende akut verlaufende, fieberhafte Allgemeinerkrankung der Klauentiere. Empfänglich sind alle Klauentiere.

Das Virus ist in der Außenwelt sehr widerstandsfähig. Wochenlange Virulenz trotz Einwir-kung von Sonnenlicht- wärme, Fäulnis oder Austrocknung. Bei Temperaturen unter 5° C wird das Virus konserviert und hält sich u.U. jahrelang infektiös. Verlust der Infektiösität in Abhängigkeit von der Matrix ab einer Temperatur von 60° C oder durch geeignete Desinfektionsmittel.

Die Krankheit ist weltweit verbreitet. Die größte Verbreitungsgefahr besteht durch Transporte infizierter Tiere in der Inkubationszeit. Seuchenfälle machen außerdem deutlich, dass auf dem Weltmarkt infiziertes Fleisch angeboten wird, das möglicherweise zur Seuchenursache werden kann. Dadurch kommt es zum Auftreten bisher in Westeuropa nicht verbreiteter Typen und Subtypen des Virus.

Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die Verfütterung von Speiseabfällen an Schweine.

Als die wichtigsten Einschleppungswege gelten:

  • Transporte infizierter Klauentieren
  • Verfütterung infizierter Erzeugnisse, besonders an Schweine
  • Kontakte zu Klauentieren durch Personen, die mit dem MKS-Virus in Berührung gekommen sind.

Die Übertragung erfolgt über die Schleimhäute der oberen Luftwege (hauptsächlich Nase) und des Verdauungskanals. Ein Eindringen des Virus über die verletzte äußere Haut ist ebenfalls möglich.