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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Erster Bericht zum Beobachtungssystem bei den Sozialleistungen

01.08.2000

Fallzahlen in der Sozialhilfe gehen erstmals seit Jahren leicht zurück – Grundlagen für die Steuerung der Ausgaben und Prognose verbessert

Der Senat hat heute (1. August 2000) den ersten Bericht über die Entwicklung eines Beobachtungssystems für die Sozialleistungen zur Kenntnis genommen. Erstellt wurde er von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, des Senators für Finanzen und der Senatskanzlei.

Grundlage des Berichts ist ein Gutachten des Zentrums für Sozialpolitik, das Vorschläge für die Verbesserung der Datengrundlage und – darauf aufbauend – für die Vorausberechnung der Sozialausgaben machte. „Damit haben wir die technischen Voraussetzungen, um die Sozialausgaben besser analysieren und prognostizieren zu können und damit auch besser zu steuern im Sinne derjenigen, die Sozialleistungen benötigen und beziehen“, wertete Sozialsenatorin Hilde Adolf die Vorlage. Die rund eine Milliarde Mark Sozialleistungen, die Bremen jährlich erbringe, dürften nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Kosten gesehen werden, so die Senatorin. Vielmehr ginge es auch um den effizienten Einsatz und den einzelnen Menschen, der darauf angewiesen sei.

Im ersten Bericht „Beobachtungssystem Sozialleistungen“ kommen die Verfasser zu dem Ergebnis, dass die gesamten Ausgaben gegenüber der Planung von rund einer Milliarde Mark Ende des Jahres 2000 um gut 20 Millionen Mark unterschritten werden könnten, wenn sich die Entwicklung der Zahl der Fälle fortsetzt. Die Fall-Zahlen bei der Sozialhilfe haben sich in den ersten fünf Monaten dieses Jahres im Vergleich zu den jeweiligen Monaten der beiden vergangenen Jahre rückläufig entwickelt. Beispielsweise betrug die Zahl im Mai dieses Jahres 27 645 Sozialhilfe-Fälle, im Mai 1999 waren es 28 545 und im Mai 1998 nach der Statistik noch 29 239 Fälle. Als „Fälle“ werden Familien-Einheiten gezählt, die Sozialleistungen erhalten. Insgesamt geht man in der Stadt Bremen derzeit von rund 51 000 Personen aus.

Sozialsenatorin Hilde Adolf nahm den Bericht zum Anlass, um den künftigen sozialpolitischen Weg zu beschreiben. „Die Beratung für Sozialhilfempfänger soll künftig stärker darauf ausgerichtet werden, die Betroffenen von der staatlichen Fürsorge unabhängig zu machen und jedem der dazu in der Lage ist, Arbeit zu vermitteln.“ Deshalb ist langfristig geplant, Sachbearbeiter in der Sozialhilfe zu „Fall-Managern“ fortzubilden, die die Leistungen über einen Hilfeplan für den Einzelnen steuern. So empfiehlt es auch die Beratungsfirma Mummert und Partner.

„Wer krank, durch Alter oder durch sonst einen Umstand nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, hat selbstverständlich das unbestrittene Recht auf Sozialhilfe“, betonte die Senatorin.