17.07.2002
Lebenspartnerschaftsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar
Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts heute (17.7.2002) in seinem Urteil in den Normenkontrollverfahren der Landesregierungen von Bayern, Sachsen und Thüringen festgestellt.
Bremens Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, Karin Röpke, begrüßte das Urteil ausdrücklich. Gleichgeschlechtliche Paare können damit unter den Voraussetzungen dieses Gesetzes eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen; bereits eingetragene Lebenspartnerschaften haben weiterhin Bestand. „Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt zum Abbau von Diskriminierungen Homosexueller“, betont die Senatorin. In ihrem Ressort würden alle Bemühungen unterstützt, die Ausgrenzungen entgegenwirken.