05.04.2004
Als Konsequenz aus den Beschlüssen des Senats und des Koalitionsausschusses wird es für Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger im Rahmen der „Hilfe zur Arbeit“ nach Paragraph 19 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) keine neuen Arbeitsverträge mehr geben. Das hat Sozialsenatorin Karin Röpke heute (5. April 2004) mitgeteilt. Möglich wären Vertragsabschlüsse noch bis Ende des Jahres gewesen. Ab Januar 2005 sehen neue Gesetze solche Verträge nicht mehr vor.
Die vorhandenen Plätze können weiterhin im Rahmen der Prämien-Arbeit besetzt werden. Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger können damit durch gemeinnützige Arbeit pro geleisteter Stunde 1,02 Euro zur Sozialhilfe (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt) dazu verdienen und ihre Chancen auf Wiedereingliederung in den regulären Arbeitsmarkt verbessern.