Sie sind hier:

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senat beschließt Entwurf eines Bremischen Ladenschlussgesetzes

06.02.2007

Geschäfte sollen werktags rund um die Uhr öffnen dürfen

Der Senat hat heute (6. Februar 2007) den Entwurf eines Bremischen Ladenschlussgesetzes beschlossen und der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) mit der Bitte um erste Lesung in der Februarsitzung zugeleitet.


Kern des bremischen Gesetzentwurfes ist der Verzicht auf die Festlegung von Ladenschlusszeiten an Werktagen; demnach wäre es dem Einzelhandel zukünftig möglich, die Geschäfte für die Kunden und Kundinnen von Montag bis einschließlich Sonnabend rund um die Uhr zu öffnen. Arbeitssenatorin Ingelore Rosenkötter appelliert an den Einzelhandel: “Dabei muss für das Verkaufspersonal besonders auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geachtet werden.“


Die Zustimmung des Senats erfolgte unter der Annahme, dass Niedersachsen entsprechend dem dort vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung ebenfalls eine Freigabe an den Werktagen vorsieht.

An Sonn- und Feiertagen soll es auch künftig grundsätzlich dabei bleiben, dass die Geschäfte geschlossen sind.

Die bisherigen Ausnahmen für die Öffnung der Läden an vier Sonntagen aus Anlass von Märkten und Messen (die Öffnung kann auf einzelne Stadtbezirke begrenzt werden) und der Verkauf an Sonntagen und Feiertagen in Ausflugsorten, auf Bahnhöfen und Flughäfen oder in Apotheken und Tankstellen sollen dem Entwurf zufolge in das Gesetz einfließen und nur punktuell geändert werden.

Der Entwurf sieht vor, dass das Gesetz am 1. April 2007 in Kraft tritt.